Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha

von Theo29.09.2020 | 22:00
63 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, beziehe seit einigen Jahren die volle EMR aus medizinischen Gründen. Würde so gerne eine Reha machen traue mich aber nicht, da ich Angst habe, dass mir nach der Reha die EMR entzogen wird. Was bleibt mir noch? Warten bis ich in die AR für Schwerbehinderte wechsele, oder sollte ich den Schritt wagen? Thanks.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Theo,

wie Ihnen die User bereits mitgeteilt haben, kann die Erwerbsminderungsrente entzogen werden, wenn Sie eine Reha-maßnahme über die Deutsche Rentenversicherung beantragen.

Falls Sie jetzt eine Reha möchten und diese über Ihre Krankenkasse beantragen, kann es sein, dass die Krankenkasse den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung abgibt, da die Deutsche Rentenversicherung immer der erste Träger ist. Ob Sie dieses Risiko eingehen möchten, kann in diesem Forum nicht geklärt werden.

Ansonsten müssen Sie, wie Sie bereits erwähnt haben, warten, bis Sie Ihre Altersrente beziehen. Dann ist Ihre Krankenkasse Kostenträger für eine Reha-maßnahme. Bei Altersrenten zahlt die Deutsche Rentenversicherung nur noch onkologische Maßnahmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Ouzam 29.09.2020 | 22:10
Warum wollen Sie eine Reha machen? Wenn die EM erfolgreich gebessert wird, wird die Rente wohl entzogen. Das ist auch das Ziel einer Reha.
Schadeam 29.09.2020 | 22:16
Wenn Sie Altersrentner sind, zahlt die DRV auch keine Reha mehr.... Wenn Sie als EM Rentner bei der DRV eine Reha beantragen, dann tun Sie dies doch deshalb, weil Sie eine Chance sehen dass durch die Reha die Rente beendet werden kann und bräuchten sich nicht wundern wenn genau dies so eintritt. Oder dass die DRV die Rente eben deshalb ablehnt weil die Rente so oder so weiterlaufen muss. Wenden Sie sich doch ganz einfach an die Krankenkasse......
Valzuunam 30.09.2020 | 08:00
Ein bisschen richtig verstanden. Ganz richtig: - Wenn die Aussicht besteht, dass die EM durch die Reha behoben wird (und die Rente wegfallen kann) ist die Rentenversicherung zuständig. - Ist ein so nachhaltige Besserung nicht zu erwarten (oder beziehen Sie bereits eine Altersrente) ist die Krankenkasse zuständig.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026