Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Charjo,
bitte setzen Sie sich erneut mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und erklären mit einer Bestätigung Ihres behandelnden Arztes, dass Sie derzeit nicht rehabilitationsfähig sind. Gleichzeitig weisen Sie daraufhin, dass Sie bereits einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben.
Sofern die Krankenkasse weiterhin darauf besteht, dass Sie eine medizinische Reha-Maßnahme beantragen müssen, kann im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten ggf. die Krankengeldzahlung eingestellt werden. Gegen diesen Bescheid der Krankenkasse können/müßten Sie dann Widerspruch einlegen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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