Hallo Fro-sch,
bevor Sie die medizinische Rehabilitationsleistung abbrechen, sollten Sie ggfl. nochmals ein Gespräch mit Ihren behandelnden Ärzten in der Rehabilitationseinrichtung suchen und denen die aus Ihrer Sicht bestehenden Missstände schildern.
Möglicherweise lassen sich im Rahmen dieser Aussprache einige Probleme klären.
Allgemein kann festgehalten werden, dass der Ausfall einzelner Anwendungen den Abbruch einer Rehabilitationsleistung nicht rechtfertigen.
Falls Sie dennoch die Rehabilitationsleistung beenden, informieren Sie unverzüglich Ihren Rehabilitationsträger über den Abbruch.
Die Gründe, die zum Abbruch der Rehabilitationsleistung geführt haben sind von Ihnen schriftlich darzulegen. Dieses Schreiben sollten Sie auch dahingehend nutzen, Ihrem Rehabilitationsträger Vorschläge für Rehabilitationskliniken zu unterbreiten, in denen die Rehabilitation weitergeführt werden kann.
Ihr Rehabilitationsträger wird nach Eingang des Entlassungsberichtes der Rehabilitationsklinik und Ihrer dargelegten Beweggründe über das weitere Vorgehen entscheiden.