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Experten-Antwort

Reha Abbruch

von Julia1324.01.2018 | 21:43
1498 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich wollte fragen ob ein frühzeitiger Reha Abbruch Folgen haben kann? Mein Freund wurde im Sommer 2017 bereits das 2. Mal an der Bandscheibe operiert und eine wirkliche Besserung der Schmerzen ist nicht eingetroffen. Sein Fuß ist seither immer noch taub. Auf Empfehlung seiner Ärztin hat er eine Reha beantragt. Nun ist er in einer Fachklinik für psychosomatische und psychotherapeutische Medizin. Im Vergleich zu den anderen Patienten in der Klinik ist er sicherlich der mit den "kleinsten" psychischen Problemen (dies soll auf keinen Fall abwertend gemeint sein). Mein Freund würde aber nun gerne die Reha vorzeitig beenden, weil er denkt, dass ihm da nicht geholfen werden kann. Weil sein Hauptproblem von den Bandscheiben ausgeht. Und er würde den Platz lieber frei machen für jemanden, der ihn auch wirklich braucht bzw. dem wirklich geholfen werden kann in dieser Klinik. Ich haben nun schon mehrmals gelesen, dass er bei einem Abbruch die kompletten Kosten der Reha übernehmen muss. Ist das richtig? Danke im Voraus für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Julia 13,

ein Abbruch einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist grundsätzlich möglich.

Bevor ihr Freund die medizinische Rehabilitationsleistung abbricht, sollte er aber vorher das Gespräch mit dem behandelnden Arzt in der Rehabilitationseinrichtung suchen, um mit ihm die Probleme zu besprechen. Unter Umständen lassen sich diese auch im Rahmen dieser Rehabilitationsmaßnahme lösen. Der Arzt kann außerdem entscheiden, ob ihr Freund die Rehabilitationsmaßnahme eventuell gesundheitsbedingt abbrechen muss. Falls ihr Freund die Rehabilitationsmaßnahme trotzdem beendet, sollte er unverzüglich den Rehabilitationsträger über den Abbruch informieren. Die Gründe , die zum Abbruch der Rehabilitationsleistung geführt haben sind schriftlich darzulegen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Julia 13,

ein Abbruch einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist grundsätzlich möglich.

Bevor ihr Freund die medizinische Rehabilitationsleistung abbricht, sollte er aber vorher das Gespräch mit dem behandelnden Arzt in der Rehabilitationseinrichtung suchen, um mit ihm die Probleme zu besprechen. Unter Umständen lassen sich diese auch im Rahmen dieser Rehabilitationsmaßnahme lösen. Der Arzt kann außerdem entscheiden, ob ihr Freund die Rehabilitationsmaßnahme eventuell gesundheitsbedingt abbrechen muss. Falls ihr Freund die Rehabilitationsmaßnahme trotzdem beendet, sollte er unverzüglich den Rehabilitationsträger über den Abbruch informieren. Die Gründe , die zum Abbruch der Rehabilitationsleistung geführt haben sind schriftlich darzulegen.

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2 Antworten

P.D.am 24.01.2018 | 22:40
Hallo Julia13, Sie haben gleich dreimal Ihre Frage abgeschickt. Warum? Und wenn Sie mehrmals gelesen haben, dann wird es auch stimmen. Die komplette voll Kosten trägt er. Das ist die Realität. Ciao.
-am 25.01.2018 | 08:37
Deutsche Rentenversicherung
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