Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Reha-Abbruch

von Tina29.03.2012 | 11:36
3312 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Allerseits, ich hab eine Frage bezüglich eines Reha-Abbruches. Zuerst möchte ich Ihnen die Situation schildern: Mein Freund (20 Jahre alt) hat vor einem Jahr seine Mutter verloren. Er konnte das noch nicht verarbeiten, was ja auch völlig normal ist, meiner Meinung nach. Zum einjährigen Todestag fiel er in ein Loch. Er war arbeitsunfähig, hatte Angstzustände, war sehr traurig, usw. Er wies alle Symptome einer Depression oder einer depressiven Verstimmung auf. Sein Hausarzt diagnostiziierte bei ihm eine depressive Erschöpfung und verwies ihn an einen Neurologen. Dieser stufte ihn als schwer depressiv ein, was mein Freund sicher nicht ist, und beantragte für eine Reha in einer Klinik. Der Antrag wurde genehmigt - 5 Wochen Reha. Es ist zwar richtig, dass mein Freund Hilfe braucht und auch etwas zur Verarbeitung des Todes tun muss, aber in dieser Rehaeinrichtung fühlt er sich sehr unwohl. Auch seine behandelnde Ärztin dort sagte, "es lägen Welten zwischen ihm und seinen Mitpartienten". Er selbst ist sehr unzufrieden und wird nur noch trauriger, da dort alle so negativ eingestellt sind. Kurz und gut die Reha erfüllt nicht ihren Zweck und verschlimmert den Zustand meines Freundes eher noch, als ihn zu verbessern. Meine Frage ist nun, was passiert, wenn er die Reha abbricht? Er würde im Anschluss eine Therapie bei einem Psychotherapeuten in seiner Nähe machen wollen, um endlich alles aufzuarbeiten und wieder ein ganz normales Leben führen zu können. Würde das denn noch genehmigt werden? Und muss er die Reha dann selbst bezahlen? Da er niemanden hat, der ihn und seine Geschwister unterstützt (auch keinen Vater), ist das Finanzielle auch ein wichtiger Aspekt. Ich habe einfach Angst, dass ihm die Reha nicht gut tut und er dort unnötig leidet, anstatt hier noch einmal von vorne anzufangen mit einer zu ihm passenden Therapie. Bitte helfen Sie mir. Ich möchte meinen Freund gerne unterstützen und will ihm nichts falsches raten. Ich habe keinerlei Vorstellung, welche Konsequenzen mit einem Abbruch einhergehen; finanziell und für zukünftige Leistungen wie eine Psychotherapie. Hat jemand von Ihnen schon einmal eine Reha abgebrochen und kann mir bei meinem Problem helfen? Über Antworten würde ich mich wirklich sehr freuen!!

2 Antworten

Krämersam 29.03.2012 | 12:17
Eine ambulante Psychotherapie wird im Regelfall von der Krankenkasse bezahlt und nicht von der Rentenversicherung. Dazu muss der behandelnde Psychotherapeut lediglich einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse stellen und diesen med. gut begründen. Ich denke in Fall ihres Freundes und seine Vorgeschichte wird dies reine Formsache sein und die Therapie wird bestimmt genehmigt werden. Wenn dann doch eine Ablehnung kommt müssen Sie halt Widerspruch einlegen und gegen die Ablehnung - zur Not auch mit anwaltlicher Hilfe - vorgehen. In vielen Fällen wird so eine Therapie dann doch noch genehmigt. Ein Rehaababruch hat also normalerweise hinsichtlich einer anschließenden Psychotherapie keine negativen Auswirkungen. Warum auch ? Das eine hat mit dem anderen ja wenig bis nichts zu tun und die Kostenträger beider Massnahmen sind ja auch verschiedene. Und das nach einer psycho-somatischen Reha noch eine ambulante Psychotherapie folgt ist auch normal und ganz ganz häufig der Fall. Eine med. Reha kann bei vielen psychischen Erkrankungen aufgrund der Kürze der Zeit gar nicht das leisten, was eine viele Monate oder sogar Jahre andauernde Psychotherapie dann leistet. Wenn ihr Freund die Reha abbricht kommen keine Kosten auf ihn zu oder geschweige denn das er was selbst bezahlen muss. Die Rehaklinik rechnet einfach die bis zum Tag des Rehaabbruches aufgelaufenen Kosten mit der RV ab und die Sache ist damit für alle Beteiligten erledigt. Ob aber grundsätzlich ein Rehaabbbruch im Falle ihres Freundes zu empfehlen ist, wird ihnen aber niemand sagen können. Dies ist immer und nur vom med. Einzelfall abhängig ist. So ein Abbruch sollte darum immer sehr sehr gut überlegt werden und nach Möglichkeit auch nur in Abstimmung mit den Ärzten in der Klinik erfolgen. Dann kommt das dann auch so in den Rehaentlassbericht und wird keinerlei Konsequenzen für ihren Freund haben. Bei einem Rehaabruch in eigener Regoe und ohne Zustimmung der Rehaklinik könnte das anders aussehen, auch und gerade z.b. hinsichtlich der weiteren Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse falls man nach der Reha weiter AU ist ( Thema Mitwirkungspflichten ) .
Tinaam 29.03.2012 | 12:33
Vielen lieben Dank, dass Sie sich Zeit für eine so auführliche Antwort genommen haben! Sie haben mir damit sehr geholfen! :)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026