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Experten-Antwort

Reha abgelehnt

von wilma07.12.2010 | 11:21
4240 Ansichten
3 Antworten
Ich musste auf Anweisung der KK (weil ich ausgesteuert war) beim Rententräger einen Antrag zur medizinischen Reha stellen. Der Antrag wurde abgelehnt, weil meine Leistungafähigkeit erheblich gemindert ist und durch eine med. Reha keine Verbesserung zu erwarten ist. Gleichzeitig wurde auch vom Rententräger eine med. Reha durch andere Kostenträger abgelehnt. Heisst das, dass auch die KK mir keine med. Reha mehr bewilligen darf? Ich habe Widerspruch gegen die Reha-Ablehnung eingelegt. Muss ich trotzdem noch den vom Rententräger beigelegten Antrag auf EU-Rente abschicken? Gruß Wilma

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.12.2010 | 12:59

Hallo wilma,

der Rentenversicherungsträger hat die Rehabilitationsmaßnahme abgelehnt, da Ihre Erkrankung so schwerwiegend ist, dass keine Besserung durch diese Maßnahme zu erwarten ist.

Durch die Rücksendung des beigefügten Antrags auf Erwerbsminderungsrente kann nunmehr geprüft werden, ob bereits eine Erwerbsminderung vorliegt und die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind. Sollte dies der Fall sein, so wird bereits der Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen als Antrag auf Rente gewertet, da die Krankenkasse Sie zur Stellung des Antrages aufgefordert hatte.

2 Antworten

Klemensam 07.12.2010 | 13:02
Sie haben doch gar keine andere Möglichkeit als jetzt nach der festgestellten Erwerbsminderung einen EM-Antrag zu stellen. Wenn Sie jetzt den EM-Antrag nicht stellen, ist die Frage von was Sie leben wollen ?? Sie bekommen doch dann von niemandem mehr Geld oder andere Leistungen... Krankengeld gibts dann nicht mehr ( da ausgesteuert ) und auch die Agentur für Arbeit wird ihnen kein ALG I zahlen, da bei ihnen Erwerbsminderung bereits festgestellt wurde und Sie dem Arbeitsmarkt und der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehen ! Also werden Sie wohl den EM-Antrag stellen müssen um nicht komplett ohne Geld dazustehen. Den Widerspruch gegen die Rehaablehnung hätten Sie sich darum sparen können. Eine med. Reha wird nur dann genehmigt , wenn eine EM abgewendet oder eine bereits bestehende EM gebessert werden könnte. Beides ist bei ihnen lt. den med. Ermittlungen der RV nicht der Fall. Bei bereits festgestellter EM wird die RV sicher ihrem Widerspruch auch nicht stattgeben. Außerdem verzögern Sie das ganze Verfahren und damit die Zuerkennung einer EM-Rente jetzt durch ihren Widerspruch gegen den ablehenden Rehabescheid völlig unnötig. Und natürlich können Sie später - nachdem ihnen eine befristete EM-Rente bewilligt wurde und einige Zeit vergangen ist - noch einmal eine med. Reha beantragen. Dann aber bitte gleich bei ihrer Krankenkasse, denn die ist dann - wenn bereits EM festgestellt wurde und durch eine Reha keine Besserung ihrer Erwerbsfähigkeit mehr erzielt werden kann ( hat die RV ja bereits festgestellt ) - für Sie als EM-Rentner zuständig. Allerdings weiss ich nicht , was Sie sich nach den jetzigen Feststellungen der RV überhaupt noch von einer med. Reha versprechen. Eine med. Reha der RV zielt in erster Linie immer darauf ab ihre Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen und das manchmal sogar auf Kosten der Restgesundheit . Im Gegensatz dazu steht bei einer med. Reha der Krankenkasse die Wiederherstellung bzw. Besserung ihrer Gesundheit im Vordergrund.
Nixam 07.12.2010 | 12:26
Hallo Wilma! Der RV-Träger hat die Reha nicht abgelehnt. Vielmehr hat der RV-Träger festgestellt: Sie sind sooooo krank, dass eine medizinische Rehabilitationsleistung eine Besserung der Erwerbsfähigkeit bei Ihnen nichts bringen würde. Deshalb hat Sie der RV-Träger zur Rentenantrag stellung aufgefordert. Sie müssen also nun hingehen und diesen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ausfüllen und an den RV-Träger zurücksenden, damit Ihnen Erwerbsminderungsrente gewährt wird. Viele Grüsse Nix
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