Hallo wilma,
der Rentenversicherungsträger hat die Rehabilitationsmaßnahme abgelehnt, da Ihre Erkrankung so schwerwiegend ist, dass keine Besserung durch diese Maßnahme zu erwarten ist.
Durch die Rücksendung des beigefügten Antrags auf Erwerbsminderungsrente kann nunmehr geprüft werden, ob bereits eine Erwerbsminderung vorliegt und die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind. Sollte dies der Fall sein, so wird bereits der Antrag auf Rehabilitationsmaßnahmen als Antrag auf Rente gewertet, da die Krankenkasse Sie zur Stellung des Antrages aufgefordert hatte.
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