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Experten-Antwort

REHA abgelehnt

von Eva07.03.2019 | 10:20
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42 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte am 06.09.18 eine Hüft OP.Die anschließende AHB vom 21.09.18 musste ich abbrechen da am 25.09.18 die Hüfte luxiert und reponiert wurde. Die Reha sollte nach 6 Wochen fortgefürt werden.Der Antrag hierzu wurde ewig nicht bearbeitet und am 06.02.19 bekam ich die Ablehnung was ich nicht nachvollziehen kann,das ich immernoch unter den Folgen der OP bzw. der daraus folgenden Schonhaltung zu leiden habr. Mein Widerspruch vom 09.02 19 wird wieder schleppend bearbeitet was kann ich noch tun ?? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Eva,

für die Verzögerung im Widerspruchsverfahren kann es mehrere Gründe geben. Eventuell muss der Rentenversicherungsträger erst noch weitere medizinische Befunde beiziehen, um sich so ein Bild von Ihrem aktuellen Gesundheitszustand verschaffen zu können. Möglicherweise liegt es aber auch daran, dass Ihr Fall bereits an den Widerspruchsausschuss weitergeleitet wurde und - in Abhängigkeit von der Anzahl der zu entscheidenden Widerspruchsfälle - Ihr Fall erst auf der nächsten oder übernächsten Sitzung im Widerspruchsausschuss verhandelt wird.

Da ich aber aus der Ferne nur Vermutungen anstellen kann, würde ich Ihnen empfehlen, sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger nach dem Sachstand Ihres Widerspruchs zu erkundigen.

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41 Antworten

Evaam 07.03.2019 | 11:05
Danke für die Antwort aber beim Rententräger bekomme ich nur die Auskunft der Widerspruch ist in Bearbeitung
Schorscham 07.03.2019 | 11:15
Dann müssen Sie sich eben so lange gedulden, bis die Bearbeitung abgeschlossen ist. Sollte der Widerspruch tatsächlich an den Widerspruchsausschuss weitergeleitet worden sein, bedeutete das schon mal, dass der zuständige Sachbearbeiter Ihrer Widerspruchsargumentation nicht gefolgt ist. Bis der Widerspruchsausschuss entschieden hat, KÖNNEN erfahrungsgemäß durchaus 10 bis 12 Wochen vergehen. MfG
Danielaam 07.03.2019 | 12:46
Ich würde sagen, das der DRV Mitarbeiter nicht richtig gelesen hat, was wirklich passiert ist. Viel erfolgreicher für eine zeitnahe Bearbeitung wäre ein Anruf direkt beim Sacharbeiter
Evaam 07.03.2019 | 13:15
Ich weis ja nicht wer nein Sachbearbeiter ist hab ja nur die Nummer von der Serviceabteilung und die geben keine Auskunft ich versteh ja die ganze Ablehnung nicht es handelt sich ja eigentlich nur um eine Fortführung der Anschlussheilbehandlung die ich abbrechen musste weil die Hüfte rausgesprungen ist Gruss Eva
Amtsschimmelam 07.03.2019 | 14:15
Dafür dürfte es wohl zu spät sein, wenn der Vorgang bereits dem Widerspruchsausschuss vorliegt. Der verantwortliche Sachbearbeiter wird wohl kaum aufgrund eines Anrufs die angelaufene Maschinerie stoppen.
Evaam 07.03.2019 | 17:58
Ich weis ja nicht ob der Widerspruch schon beim Ausschuss ist das war ja nur die Vermutung vom Experten und warten tu ich ja schon seit Oktober 18 hab mal irgendwo gelesen das die Rentenversicherung spätestens nach 9 Wochen entscheiden muss sonst kann man sich selbst eine Rehaklinik suchen und die Kosten zurück fordern aber wer hat schon soviel Geld um die Kosten auszulegen
Evaam 07.03.2019 | 19:32
Bearbeitungsdauer Rehaleistung - auf einen Blick Erster Kostenträger ist zuständig, Gutachten ist nicht erforderlich Leistungsentscheidung innerhalb von 3 Wochen Erster Kostenträger ist zuständig, Gutachten ist erforderlich Gutachten muss unverzüglich in Auftrag gegeben werden Medizinischer Sachverständiger muss innerhalb von 2 Wochen ein Gutachten erstellen Kostenträger trifft innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der gutachterlichen Stellungnahme eine Entscheidung Leistungsentscheidung insgesamt innerhalb von 7 Wochen Erster Kostenträger ist nicht zuständig Weiterleitung innerhalb von 2 Wochen Weiterleitung an zweiten Kostenträger, Gutachten ist nicht erforderlich Leistungsentscheidung innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des Antrags Leistungsentscheidung insgesamt innerhalb von 5 Wochen Weiterleitung an zweiten Kostenträger, Gutachten ist erforderlich Gutachten muss unverzüglich in Auftrag gegeben werden Medizinischer Sachverständiger muss innerhalb von 2 Wochen ein Gutachten erstellen Kostenträger trifft innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der gutachterlichen Stellungnahme eine Entscheidung Leistungsentscheidung insgesamt innerhalb von 9 Wochen Eine abermalige Weiterleitung findet nicht statt, auch für den Fall dass der zweite Kostenträger nicht zuständig sein sollte. Von Blödsinn kann ja nicht die Rede sein hier steht es schwarz auf weis
Evaam 07.03.2019 | 19:39
Vorgehen bei Fristüberschreitung (§ 15 SGB IX) Kann ein Rehaträger eine Entscheidung nicht innerhalb der geltenden Frist fällen, muss er dies dem Versicherten unter Angabe der Gründe rechtzeitig mitteilen. Wenn der Rehaträger es versäumt, den Versicherten zu informieren oder der mitgeteilte Grund unzureichend ist, haben Leistungsberechtigte nach Bekanntgabe und Ablauf einer angemessenen Frist, die Möglichkeit sich die Rehaleistung auf eigene Kosten selbst zu beschaffen. Der Rehabilitationsträger muss unter Beachtung des Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebots die Leistungen erstatten. Eine Erstattungspflicht besteht auch, wenn ein Rehaträger eine Leistung zu Unrecht ablehnt oder eine nicht aufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbracht werden kann. Zur Info für alle denen es ähnlich ergeht und sie ewig auf irgendwelche Bescheide warten müssen Mfg
am 07.03.2019 | 20:13
Sie sind ja eine ganz schlaue Person (oder vielleicht doch nicht?)! Legen Sie fest, ob der Rehaträger es versäumt hat, sie zu informieren oder welcher Grund dafür verantwortlich ist und welche Frist gilt? Wohl eher nicht. Personen wie Sie, die nur Ihre „angeblichen“ Rechte sehen, werden schneller auf den Boden geholt als Sie glauben. Machen Sie ruhig so weiter, die Realität wird auch Sie schnell einholen. Sie sind nicht der Mittelpunkt der Welt. Ein Widerspruchsverfahren wird für Sie persönlich sicherlich beschleunigt.
Nickyam 07.03.2019 | 20:20
Um seine Rechte zu wissen und gut recherchiert zu haben, ist immer wichtig. Und Voraussetzung für alle weiteren Schritte. Danke für die Info. Und gut, wenn man das gesundheitlich noch schafft und nicht auf Gedeih und Verderb anderen ausgeliefert ist. Was denn daraus wird, ist ein anderer Schuh. Das liegt manchmal nicht mehr in unserer Hand. Da können einem doch so neidische Hä-Gesellen nix anhaben, die das Denken dann doch lieber anderen überlassen (sollten). Mit Recht.
Evaam 07.03.2019 | 21:54
Das hat nix mit Mittelpunkt der Welt zu tun die Friste sind gesetzlich festgelegt und Kommentare die einen persönlich angreifen haben in einem Forum nix verloren und helfen keinem weiter die oben angegebenen Fristen kann jeder nach googlen
Bärbelam 08.03.2019 | 07:15
Ich verstehe das ganze Vorgehen nicht. Ich war in ein Riesen Rehazentrum, nur für Hüften und Knie. 250 Betten. Und natürlich kam es auch dort mal vor, das es zu einer Hüftgelenk Luxation kam. Jedoch keiner von denen hat die Reha abgebrochen, ganz im Gegenteil: es war wichtig, das die Reha gleich nach der reponierung weiter ging. Den Leuten, den das passiert war ( also 2 während meines Aufenhalt), bekamen aufgrund der 2-3 fehlenden Rehatage aufgrund des Krankenhausaufenhaltes eine sofortige Verlängerung von einer Woche und danach waren die fit, wie alle anderen auch. Eine Hüftreha zu den Zeitpunkt zu bekommen, wo man schon längst wieder hätte auf Arbeit sein sollen, halte ich für schwierig, zumal es ja auch Physiotherapie und Irena Nachsorge zu Hause gibt. Deswegen kann dich die DRV verstehen, das hier erheblicher Zweifel an der Notwendigkeit des Rehaabbruches gibt.
Evaam 08.03.2019 | 08:59
Ich hätte ja weitergemacht aber das lag nicht in meiner Entscheidung der Arzt im Krankenhaus und auch die Ärztin in der Reha Klinik haben entschieden das die Reha abgebrochen wird und nach 6 Wochen fortgesetzt werden soll. Ich musste ja 5 Wochen eine Orthese tragen und da ist eine normale Reha wohl nicht möglich
der anderenam 08.03.2019 | 09:40
Mit welcher Begründung wurde denn der Antrag abgelehnt? Und wie lange lief die Reha zu diesem Zeitpunkt schon?
Evaam 08.03.2019 | 10:31
Die Reha lief erst 3 Tage und abgelehnt wurde mit der Begründung da ich EU Rente beziehe würde eine Reha meine Arbeitskraft nicht wiederherstellen und daher sind sie der Meinung normale Physiotherapie würde ausreichen. Die mache ich ja auch aber das reicht eben nicht (sieht mein Orthopäde genauso)aus was sind schon 2 x die Woche 20 Minuten habe jetzt 30 Anwendungen hinter mir und muss jetzt ausserhalb des Regelfalls beantragen Mfg
???am 08.03.2019 | 10:32
Ok, und Sie sind der Meinung, dass Sie nach der Reha wieder arbeiten gehen können. Verstehe ich das richtig?
Evaam 08.03.2019 | 11:08
Nein das hat nix mit arbeiten gehen zu tun hab schon seit 10 Jahren EU Rente und die ist auf Dauer (hab ja leider noch andere Baustellen) aber darum geht es ja auch nicht denn auch Rentner haben Anspruch auf Reha wenn ihr "Leiden" durch eine Reha verbessert werden kann und bei mir handelt es sich ja um die Fortsetzung der Reha die mir nach der OP bewilligt wurde und ohne neine Schuld unterbrochen werden musste
Schorscham 08.03.2019 | 11:03
Zitat von Eva anzeigenausblenden
Bei der ambulanten Physiotherapie werden Anleitungen zur Selbsthilfe gegeben. Jeder seriöse Physiotherapeut weißt seine Patienten darauf hin, dass die Behandlungen nur dann Sinn machen, wenn die Übungen zuhause fortgesetzt werden. 30 Behandlungen sind schon eine ganze Menge. Mit einer aussagekräftigen Begründung Ihres Arztes könnte eine VO außerhalb des Regelfalles durchaus erfolgreich sein . (Vielleicht aber auch nicht!) Das was da steht, bezieht sich auf den Erst-Antrag aber nicht auf einen Widerspruch. Widerspruchs-/Klageverfahren dürfen sogar mehrere Monate oder sogar Jahre dauern, ohne dass der Widerspruchsführer Gelder zurückfordern darf. Lesen können reicht eben nicht immer aus, wenn man die Details nicht versteht. MfG
Evaam 08.03.2019 | 11:13
Das bezog sich ja auch auf den Erst Antrag der bei mir ja über 3 Monate gedauert hat bevor er dann abgelehnt wurde und ich mache Übungen zu Hause aber wie gesagt durch die Orthese die ich 5 Wochen tragen musste waren keine großartigen Übungen machbar
???am 08.03.2019 | 11:21
Zur Ihrer Information: § 10 SGB VI Persönliche Voraussetzungen (1) Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, 1. deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und 2. bei denen voraussichtlich a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann, b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann, c) bei teilweiser Erwerbsminderung ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aa) der bisherige Arbeitsplatz erhalten werden kann oder bb) ein anderer in Aussicht stehender Arbeitsplatz erlangt werden kann, wenn die Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes nach Feststellung des Trägers der Rentenversicherung nicht möglich ist. Für eine Reha durch die DRV ist immer eine Erfolgsaussicht = Antragsteller kann weiter/wieder arbeiten nötig. Anders bei einer Reha durch die Krankenkasse: Die soll "einfach" den bestmöglichen Gesundheitszustand herstellen. Aus meiner Sicht verplempern Sie mit dem Widerspruch nur Ihre Zeit. Der richtige Ansprechpartner wäre Ihre Krankenkasse.
Schorscham 08.03.2019 | 11:31
Zitat von ??? anzeigenausblenden
??? schrieb

Zur Ihrer Information:

§ 10 SGB VI Persönliche Voraussetzungen

(1) Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt,

1.

deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und

2.

bei denen voraussichtlich

a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann,

b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann,

c) bei teilweiser Erwerbsminderung ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

aa) der bisherige Arbeitsplatz erhalten werden kann oder

bb) ein anderer in Aussicht stehender Arbeitsplatz erlangt werden kann, wenn die Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes nach Feststellung des Trägers der Rentenversicherung nicht möglich ist.

Für eine Reha durch die DRV ist immer eine Erfolgsaussicht = Antragsteller kann weiter/wieder arbeiten nötig.

Anders bei einer Reha durch die Krankenkasse: Die soll "einfach" den bestmöglichen Gesundheitszustand herstellen.

Aus meiner Sicht verplempern Sie mit dem Widerspruch nur Ihre Zeit. Der richtige Ansprechpartner wäre Ihre Krankenkasse.

Das sehe ich auch so! MfG
Evaam 08.03.2019 | 11:35
Nein das hat nix mit wieder arbeiten gehen zu tun ich habe seit über 10 Jahren EU Rente (hab leider mehrere Baustellen) aber auch Renter haben Anspruch auf REHA wenn sich das Krankheitsbild dadurch bessert ausserdem geht es ja hier darum das dies ja eigentlich nur um die bereits bewilligte REHA geht die ohne meine Schuld abgebrochen werden musste da die Gefahr bestand das die Hüfte wieder luxiert deshalb auch die Orthese
Evaam 08.03.2019 | 11:40
Das ist schon richtig das im normal Fall die Krankenkasse zuständig wäre aber da die AHB Anschlussheilbehandlung nach OP) von der DRV bewilligt wurde ist eben nicht die Krankenkasse zuständig das wurde vorher abgeklärt wie gesagt es geht eigentlich nur um die Fortsetzung der bewilligten AHB REHA und der Antrag lag der DRV bereits am 25.10 18 vor
Danielaam 08.03.2019 | 11:38
Du bekommst Erwerbsminderungsrente
Evaam 08.03.2019 | 11:40
Das ist schon richtig das im normal Fall die Krankenkasse zuständig wäre aber da die AHB Anschlussheilbehandlung nach OP) von der DRV bewilligt wurde ist eben nicht die Krankenkasse zuständig das wurde vorher abgeklärt wie gesagt es geht eigentlich nur um die Fortsetzung der bewilligten AHB REHA und der Antrag lag der DRV bereits am 25.10 18 vor
Evaam 08.03.2019 | 11:41
Das ist schon richtig das im normal Fall die Krankenkasse zuständig wäre aber da die AHB Anschlussheilbehandlung nach OP) von der DRV bewilligt wurde ist eben nicht die Krankenkasse zuständig das wurde vorher abgeklärt wie gesagt es geht eigentlich nur um die Fortsetzung der bewilligten AHB REHA und der Antrag lag der DRV bereits am 25.10 18 vor
Evaam 08.03.2019 | 11:41
Das ist schon richtig das im normal Fall die Krankenkasse zuständig wäre aber da die AHB Anschlussheilbehandlung nach OP) von der DRV bewilligt wurde ist eben nicht die Krankenkasse zuständig das wurde vorher abgeklärt wie gesagt es geht eigentlich nur um die Fortsetzung der bewilligten AHB REHA und der Antrag lag der DRV bereits am 25.10 18 vor
Evaam 08.03.2019 | 11:41
Das ist schon richtig das im normal Fall die Krankenkasse zuständig wäre aber da die AHB Anschlussheilbehandlung nach OP) von der DRV bewilligt wurde ist eben nicht die Krankenkasse zuständig das wurde vorher abgeklärt wie gesagt es geht eigentlich nur um die Fortsetzung der bewilligten AHB REHA und der Antrag lag der DRV bereits am 25.10 18 vor
Danielaam 08.03.2019 | 11:42
Sorry ein Teil meines Beitrags wurde verschluckt. Die DRV hat zurecht abgelehnt, da die Krankenkasse dein zuständigen Kostenträger ist. Warum sagst du nicht gleich, das du Erwerbsminderungsrente bekommst? Und wer um himmelswillen hat Dir geraten, die Reha bei der DRV zu beantrage???? Mit den Widerspruch wirst du null Chancen haben
Evaam 08.03.2019 | 11:45
Sorry jetzt hat das Handy das 4 x hochgeladen war nicht meine Absicht Und ja ich bekomme seit über 10 Jahren EU Rente hab leider viele Baustellen
???am 08.03.2019 | 11:53
"Nein das hat nix mit wieder arbeiten gehen zu tun" ... und deshalb ist die DRV nicht zuständig. Lesen und informieren Sie sich bitte über § 10 SGB VI. Dort ist der Grundanspruch auf eine Reha durch die DRV geregelt. "aber auch Renter haben Anspruch auf REHA wenn sich das Krankheitsbild dadurch bessert" Da haben sich eindeutig Recht. Aber die Besserung des Gesundheitszustandes ist nun mal Sache der Krankenkasse. "ausserdem geht es ja hier darum das dies ja eigentlich nur um die bereits bewilligte REHA geht die ohne meine Schuld abgebrochen werden musste" Bei der ursprünglichen Reha handelte es sich um eine AHB. Da geht es bei der Bewilligung im Interesse des Erkrankten gerne mal drunter und drüber was die Zuständigkeit betrifft. Sollte einmal der falsche Kostenträger gezahlt haben, wird das später intern wieder ausgeglichen. Der Patient kriegt das gar nicht mit. Dieser erste Bescheid ist aber durch den Antritt verbraucht. Ob komplett durchlaufen oder nach 3 Tagen abgebrochen: Daraus können Sie keine Ansprüche mehr herleiten. Bei dem neuen Antrag wurde, da keine AHB, nun die Anspruchsvoraussetzungen geprüft. Und die sind nach Ihrer eigenen Aussage halt nicht erfüllt.
Valzuunam 08.03.2019 | 12:36
Eigentlich ist die Rentenversicherung aus dem o.g. Grund (keine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit) unzuständig. Sinnvoll wäre daher tatsächlich der der (neue) Antrag bei der Krankenkasse gewesen. Eigentlich hätte das auch schon bzgl. der ersten, abgebrochenen Reha gegolten (da hat im AHB-Schnellverfahren eventuell jemand die laufende EM-Rente übersehen) Aber: Falls Rehabedarf (nach dem Recht der gesetzlichen KV) besteht hätte die DRV den Antrag dorthin innerhalb von 2 Wochen weiterleiten müssen. Da sie das versäumt hat muss sie nun (auch) die Leistungen erbringen die die gesetzlich Krankenkasse sonst erbracht hätte (vereinfacht ausgedrückt). Wenn... ..sie allerdings privat krankenversichert sind haben sie (wahrscheinlich) ein echtes Problem.
Evaam 08.03.2019 | 12:45
Genauso ist das die DRV hätte das innerhalb von 2 Wochen an die Krankenkasse weiterleiten müssen und das ist nicht geschehen daher sind sie jetzt zuständig man hat sich über 3 Monate Zeit gelassen den Antrag abzulehnen vielleicht sollte ich noch erwähnen das in der Begründung geschrieben wurde das nach Prüfung der DRV auch kein anderer Kostenträger zuständig wäre und normale Physiotherapie ausreichen würde was mein Arzt aber verneint er hält es für unbedingt erforderlich das die Reha stattfindet
Valzuunam 08.03.2019 | 12:59
Was den medizinischen Teil betrifft, also insbesondere ob eine Physio nun ausreicht oder nicht, wird sich hier im Forum keine Lösung finden lassen. Schließlich gibt es hier keine Ärzte, und wenn doch dann werden die seriöser Weise keine "Fernbeurteilung" abgegeben. Für die Notwendigkeit der Reha spricht natürlich, dass diese nach der ersten OP gesehen wurde. Aber ein "Beweis" das dies auch im 2. Fall gilt ist es nicht. So bleibt Ihnen tatsächlich nur den Widerspruchsbescheid (oder mit Glück den Abhilfebescheid) abzuwarten, oder eben doch noch mal versuchen den Sachbearbeiter zu erreichen um nach dem Sachstand zu fragen.
Jonnyam 08.03.2019 | 14:08
Zitat von Eva anzeigenausblenden
Was Ihr Arzt meint ist völlig irrelevant, da Ärzte bekanntermaßen fast immer im Interesse Ihrer Patienten bzw. KUNDEN handeln. Seit 18 Jahren mache ich Woche für Woche ambulante Krankengymnastik in einer Reha-Klinik und bekam schon sehr oft mit, mit welchen falschen Erwartungen einige stationäre Patienten dorthin gekommen sind. Zunächst wurden sämtliche Hebel in Bewegung gesetzt um eine Reha bewilligt zu bekommen und kaum ist die erste Woche rum, gehen die Nörgeleien los. Wenn bei Ihnen 30 ambulante Physio-Einheiten erfolglos waren, wird Ihnen auch keine stationäre Reha helfen können. Zaubern können die dortigen Therapeuten nämlich auch nicht.
Clausam 08.03.2019 | 17:02
Jetzt muss ich da mal etwas zu schreiben. Ich bin Physiotherapeut und arbeite auch im Rehasport. Eine späte Rehabilitation nach einer Hüftoperation, sei es mit oder ohne Luxation, ist absolut unnötig. Nach einer Hüftendoprothese ist ausschließlich eine Frühmobilisation sinnvoll. Unabhängig von der Kostenträger Frage macht hier eine Reha überhaupt keinen Sinn mehr. Nach solanger Zeit könnte der Fragesteller mit Nordic Walking und Wassergymnastik, in Verbindung mit Physiotherapie noch einiges erreichen, ebenso empfehle ich tägliches Radfahren. Dafür braucht man keine Reha.
Evaam 08.03.2019 | 16:23
Das ist schon richtig das die Therapeuten nicht zaubern können das erwarte ich auch gar nicht aber die Behandlung in der REHA ist doch intensiver und abwechslungsreicher als die "normale" Physiotherapie und die ersten 12 Therapien konnte ja nicht viel gemacht werden wegen der Orthese und der Gefahr das die Hüfte wieder luxiert ich erhoffe mir schon eine Verbesserung meiner Beschwerden durch eine REHA
am 08.03.2019 | 19:41
Interessant diesen Thread zu verfolgen. Viele Ansichten und Meinungen, aber letztendlich bleibt es dabei, alles nur Worte aber keine Lösungen. Wie schon am Anfang vom Experten geschrieben muss die Entscheidung über den Widerspruch abgewartet werden. Also: Viel Lärm um Nichts!
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