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Reha abgelehnt. Antrag auf EU-Rente stellen?

von frankg26.01.2008 | 11:04
2113 Ansichten
6 Antworten

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Hallo. Ich habe neben meinen jahrelangen starken Rheumaproblemen seit 1 Jahr auch große psychische Probleme. Hab schon 60% GdB. Ich komme im Berufsleben mit diesen Problemen nicht mehr klar. Deshalb habe ich einen Antrag auf Reha gestellt, welcher Abgelehnt wurde. Ich versuche jetzt auf Akutbasis über die Krankenkasse in eine psychosomatische Klinik zu kommen. Gegen die Ablehnung der Reha werde ich Einspruch mit neuem "härteren" Attest einlegen. Soll ich zusätzlich Antrag auf EU-Rente stellen, oder mich krankschreiben lassen? danke frank

6 Antworten

Unbekanntam 26.01.2008 | 11:45
Hallo, solange der Widerspruch gegen die Ablehung der Reha läuft ist es nicht klug, einen Erwerbsminderungsantrag zu stellen. Reha heißt sinngemäß: "Ich möchte gesund werden oder den Zustand bessern, um danach wieder arbeiten gehen zu können" Erwerbsminderungsrente heißt: "Ich kann nicht mehr, bitte verrenten". Sie sehen beide Aussagen widersprechen sich. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, können Sie würde ich auch nicht sofort eine Erwerbsminderungsrente stelle. Ich würde das Krankengeld und die volle Erwerbsminderungsrente vergleich. Nicht selten ist das Krankengeld höher, so dass ich erst das dann ausschöpfen würde. Spätestens 6 Monate vor Ablauf des Krankengeldes würde ich dann den Erwerbsminderungsrentenantrag stellen. Hintergrund ist, dass befristete Erwerbsminderungsrente zum 7. Monat nach Antragsstellung beginnen. Unbefristete dagegen fangen dagegen zm Folgemonat des Antrags an. Man kann sich jedoch im Antrag nicht aussuchen, ob man eine befristetete oder unbefristete will. Das entscheidet der Arzt der Rentenversicherung. Darüber hinaus gibt es eine VOLLE als TEILWEISE Erwerbsminderungsrente. Volle kriegt man in der Regel, wenn man weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Ihr erlernter oder zuletzt ausgeübter Beruf spielt keine Rolle. Selbst wenn Sie Professor wären, wird geschaut, ob Sie als Pförtner arbeiten können. Dagegen wenn Sie mindestens 3 - weniger als 6 Stunden arbeiten können, sind Sie teilweise erwerbsgemindert. Ist von Höhe her die Hälfte der vollen Rente. Hier gibt es noch den Berufsschutz, wenn Sie bis zum 01.01.1961 geboren sind. Bevor Sie überhaupt eine Antrag stellen, informieren Sie sich über die arbeitsrechtlichen Konsequenzen des Antrags. So könnte zum Beispiel gereglt sein, dass mit Bewilligung einer Rente das Beschäftigungsverhältnis endet oder man bei einer teilweisen Rente nur einen Anspruch auf einen Restarbeitsplatz, wenn man beim Arbeitgeber irgendwelche Fristen beachtet. Der Schwerbehindertenausweis ist kein Freibrief. Die Schwerbehinderung ist nur eine Bewertung Ihrer Beschwerden. Hierbei wird nicht geprüft, ob Sie mít der Krankheit noch arbeiten gehen können. Das wird erst bei der Rentenversicherung geprüft. Stellen Sie sich mal vor, dass eine Büromensch im Rollstuhl sitzt und 70% hat. Kann er noch seine Arbeit verrichten. Grundsätzlich ja, weil seine Krankheit kein Hinternis ist für seine Tätigkeit.
Antoniusam 26.01.2008 | 18:02
Besprechen Sie das weitere Vorgehen am Besten direkt mit Ihrem behandelnden Arzt. Ein Antrag auf EM-Rente macht nur dann einen Sinn, wenn Sie auch TATSÄCHLICH dauerhaft erwerbsgemindert sind. Und das kann kein Forumsteilnehmer ohne Kenntnis Ihrer Krankenakte beurteilen ! MfG
Glückloseram 27.01.2008 | 21:32
ich bin mal gespannt, was der user "Wissender" dazu meint ?
Antoniusam 28.01.2008 | 09:47
............na, was wird der wohl meinen ? "Unterschreiben Sie bloß keine pauschalen Schweigepflichtsentbindungen...."
Glücklicheram 28.01.2008 | 12:22
Haben sogar SIE das begriffen!
Antoniusam 28.01.2008 | 14:39
.........das war eigentlich ironisch gemeint ! (Ich persönlich habe nämlich nichts gegen "pauschale Schweigepflichtsentbindungen" einzuwenden ! MfG
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