Hallo,
wenn Ihr Reha-Antrag abgelehnt wurde, weil Sie erwerbsgemindert sind, gilt dieser Antrag als Rentenantrag. Somit ist das Datum des Reha-Antrags auch das Datum des Rentenantrags. Es kommt insoweit nicht darauf an, wann Sie die Rentenantragsformulare einreichen.
Sie können nun noch abwarten, bis Sie (nochmals) konkret zur Rentenantragstellung aufgefordert werden.
Eine Differenz zwischen dem Arbeitslosengeld und der Rente müssen Sie nicht zurückzahlen. Die Agentur für Arbeit hat einen Erstattungsanspruch höchstens bis zur Höhe Ihrer Rente. Die Erstattung erfolgt durch den Rentenversicherungsträger.