Hallo Sally,
natürlich können Sie jederzeit einen neuen Reha-Antrag stellen. Sie sollten sich aber im Klaren darüber sein, dass Sie sich aus Sicht der Rentenversicherung widersprüchlich verhalten, da Sie auf der anderen Seite ja eine EM-Rente möchten und diesbezüglich ein Widerspruchsverfahren läuft.
Nachdem Sie bereits eine Einladung zur ärztlichen Untersuchung erhalten haben, würde es sich anbieten das Ergebnis des Gutachtens abzuwarten. Der Gutachter nimmt dabei auch Stellung, ob eine med. Reha bzw. LTA erforderlich und ggf. erfolgversprechend sind.
Im Fall der Bewilligung einer Rente hängt deren Beginn vom Leistungsfall (Zeitpunkt, ab dem nachgewiesen ist, dass Sie nur noch unter 6 bzw. unter 3 Stunden täglich arbeiten können) und der Antragstellung ab, sowie davon, ob die Rente befristet wird.
Beispiel:
Leistungsfall: 15.06.2021
Antrag: 11.11.2021
Beginn befristete Rente: 01.01.2022 (Beginn 7. Monat nach Leistungsfall)
Beginn unbefristete Rente: 01.11.2021 (Beginn Antragsmonat, da nicht innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Leistungsfall)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung