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Experten-Antwort

Reha abgelehnt, jetzt Einladung zur Untersuchung wg. EM-Rentenantrag

von Sally14.06.2022 | 13:48
633 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach Ablehnung einer Reha der RV aus medizinischen Gründen habe ich auf einen Widerspruch verzichtet. Jetzt kam die Einladung zur ärztlichen Untersuchung wegen Widerspruch Ablehnung der EM-Rente. Dieser wurde bereits vor über 1 Jahr gestellt. Ich verstehe das nicht so ganz, es heißt ja immer Reha vor Rente. Kann ich trotzdem noch eine neue Reha beantragen oder muß ich erst die Untersuchung abwarten. Ab wann würde im Falle einer Bewilligung die EM-Rente gezahlt, ab Bewilligung oder Antragsstellung? Für Antworten vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sally,

natürlich können Sie jederzeit einen neuen Reha-Antrag stellen. Sie sollten sich aber im Klaren darüber sein, dass Sie sich aus Sicht der Rentenversicherung widersprüchlich verhalten, da Sie auf der anderen Seite ja eine EM-Rente möchten und diesbezüglich ein Widerspruchsverfahren läuft.

Nachdem Sie bereits eine Einladung zur ärztlichen Untersuchung erhalten haben, würde es sich anbieten das Ergebnis des Gutachtens abzuwarten. Der Gutachter nimmt dabei auch Stellung, ob eine med. Reha bzw. LTA erforderlich und ggf. erfolgversprechend sind.

Im Fall der Bewilligung einer Rente hängt deren Beginn vom Leistungsfall (Zeitpunkt, ab dem nachgewiesen ist, dass Sie nur noch unter 6 bzw. unter 3 Stunden täglich arbeiten können) und der Antragstellung ab, sowie davon, ob die Rente befristet wird.

Beispiel:

Leistungsfall: 15.06.2021

Antrag: 11.11.2021

Beginn befristete Rente: 01.01.2022 (Beginn 7. Monat nach Leistungsfall)

Beginn unbefristete Rente: 01.11.2021 (Beginn Antragsmonat, da nicht innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Leistungsfall)

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Valzuunam 14.06.2022 | 16:06
Reha vor Rente dürfen Sie nicht wörtlich nehmen. Das gilt „nur“ wenn mit der Reha die Rente voraussichtlich noch verhindert werden kann. Und die Reha dafür natürlich medizinisch auch erforderlich ist. (immernoch sehr vereinfacht dargestellt, da es auch noch (ganz) andere Konstellationen gibt)
Sallyam 14.06.2022 | 22:01
Herzlichen Dank für die Antworten. Den Widerspruch sehe ich nicht so ganz, . Den Antrag auf EM-Rente wurde mir von der RV empfohlen.
KSCam 14.06.2022 | 22:51
Wenn man die Ziele von Anträgen anschaut ist es schon widersprüchlich: Sie legen gegen eine abgelehnte Rente Widerspruch ein und bekunden damit eigentlich dass Sie nicht mehr arbeiten können. Gleichzeitig wollen Sie eine Reha, die doch im Regelfall das Ziel hat Ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten (weil Sie arbeiten können und wollen). Was also streben Sie an? Eine Rente oder Arbeit nach erfolgreicher Reha?
Sallyam 21.06.2022 | 18:04
Hm, von der Seite habe ich es noch nicht gesehen. Da ich die Arbeit nicht mehr geschafft habe, habe ich EM-Rente beantragt, die abgelehnt wurde und bin in Widerspruch gegangen ( der VdK hatte dazu geraten). Vom Arzt wurde mir zum Antrag einer Reha geraten. Vielen Dank für die Antworten.
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