Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha abgelehnt, teilweise EWR bewilligt

von Tochter27.02.2011 | 19:49
2866 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, es geht um meinen Vater, der ist knapp 62 Jahre alt. Er wurde während seiner Langzeit-AU aufgefordert einen Reha-Antrag zu stellen. Hat er auch gemacht, wurde aber abgelehnt, weil die Reha nichts mehr bewirkt und er erwerbsunfähig ist. Der Reha-Antrag wurde darum in den Rentenantrag umgedeutet. Jetzt hat er die Möglichkeit eine teilweise EWR zu erhalten oder die vorgezogene Altersrente. Beide mit Abzügen von 5,4 %. Er kann sich für eins entscheiden lt. Schreiben RVT. Ist das normal, dass man sich das aussuchen kann? Und warum ist es nur eine teilweise EWR? Beim Reha-Antrag wurde doch festgestellt, dass er völlig "hin" ist. In der Rentenberatung ging man von einer vollen EWR aus, die bis zum 63. Lebensjahr läuft. Dann könnte er ohne Abzüge in Altersrente gehen. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tochter,

die Verfahrensweise der DRV, Ihren Vater zu fragen, welche Rente er haben möchte, ist durchaus sinnvoll. Obwohl die Altersrente grds. höher ist als die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, weil der Rentenartfaktor statt 0,5 bei der Altersrente 1,0 beträgt, kann bei Bezug anderer Leistungen wie bspw. einer Betriebsrente die teilweise Erwerbsminderungsrente für den Vers. günstiger sein. Wurde Ihr Vater allerdings von der Krankenkasse aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen, müsste die Entscheidung mit der Krankenkasse abgesprochen werden.

Die Aussage, dass im Anschluß an eine Rente wegen voller Erwerbsminderung die Altersrente ohne Abschlag gewährt wird ist so nicht richtig.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

-_-am 27.02.2011 | 21:53
:P Ist im Rahmen der Aufforderung zur Reha-Antragstellung das Dispositionsrecht von der Krankenkasse eingeschränkt worden, sollten Sie Ihre Wünsche mit der Krankenkasse abstimmen. Sie sind zwar nicht verpflichtet, sich für die Altersrente zu entscheiden, die Abschläge bleiben Ihnen aber in jedem Fall erhalten. Die Abschläge in einer vollen EM-Rente werden auch in der ggf. anschließenden Altersrente (und ggf. in einer späteren Hinterbliebenenrente) übernommen. Insofern bleibt es gleich, ob Sie nun die volle EM-Rente oder gleich die Altersrente beziehen. Vielleicht haben Sie bei der Altersrente einen Vorteil, weil bei der EM-Rente der Leistungsfall vermutlich früher liegen würde, während bei der Altersrente die rentenrechtlichen Zeiten bis zum Vormonat vor dem Rentenbeginn zu berücksichtigen sind. Nehmen Sie ggf. Ihre Unterlagen und lassen Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten, alternativ auch telefonisch durch die zuständige Sachbearbeitung.
???am 28.02.2011 | 07:57
"Und warum ist es nur eine teilweise EWR? Beim Reha-Antrag wurde doch festgestellt, dass er völlig "hin" ist. " In der Regel wird in Reha-Bescheiden keine Aussage zum Umfang der Erwerbsminderung getroffen. Üblicherweise wird bei einer entsprechenden Ablehnung festgestellt, dass eine Kur die Erwerbsfähigkeit nicht mehr bessern wird und dass die Rentenabteilung eingeschaltet wird. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass volle EM vorliegt. Die Entscheidung über den Umfang der Erwerbsminderung trifft dann die Rentenabteilung.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026