Hallo Tochter,
die Verfahrensweise der DRV, Ihren Vater zu fragen, welche Rente er haben möchte, ist durchaus sinnvoll. Obwohl die Altersrente grds. höher ist als die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, weil der Rentenartfaktor statt 0,5 bei der Altersrente 1,0 beträgt, kann bei Bezug anderer Leistungen wie bspw. einer Betriebsrente die teilweise Erwerbsminderungsrente für den Vers. günstiger sein. Wurde Ihr Vater allerdings von der Krankenkasse aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen, müsste die Entscheidung mit der Krankenkasse abgesprochen werden.
Die Aussage, dass im Anschluß an eine Rente wegen voller Erwerbsminderung die Altersrente ohne Abschlag gewährt wird ist so nicht richtig.