Ihrem Sohn steht es frei, gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch zu erheben. Für die Erhebung des Widerspruches gilt eine Frist von einem Monat nach Zustellung des Ablehnungsbescheides. Wenn sich Ihr Sohn für einen Widerspruch entschieden hat, kann er diesen auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen lassen. Kosten würden ihm hierbei nicht entstehen.