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REHA Ablehnung

von ToMa16.01.2007 | 18:36
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11 Antworten

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Meinem Sohn ist vor 2 Jahren eine Reha abgelehnt worden und ihm ist eine EM zugestanden worden. Sein Antrag auf Verlängerung EM wurde abgelehnt. Er ging davon aus, dass er nach Ende einer EM auf jeden Fall Anspruch auf eine REHA hätte. Ist das falsch? So ist ihm damals (mündlich)durch die DRV Nord mitgeteilt worden. er ist noch 60% schwerbehindert. Die Ablehnung beruft sich darauf, dass er eine zumutbare Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kann, aber nur, wenn folgende Einschränkungen beachtet werden: hohe psychische Belastung, Verantwortung für Personen und Maschinen, Risiko einer Selbst und Fremdgefährdung durch Infektionen, Anforderungen an die Lese und Rechtschreibfähigkeit, Arbeiten mit Zugang zu Alkohol und Medikamenten. Was kann er denn da noch arbeiten ? wir sind völlig ratlos!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihrem Sohn steht es frei, gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch zu erheben. Für die Erhebung des Widerspruches gilt eine Frist von einem Monat nach Zustellung des Ablehnungsbescheides. Wenn sich Ihr Sohn für einen Widerspruch entschieden hat, kann er diesen auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen lassen. Kosten würden ihm hierbei nicht entstehen.

10 Antworten

ToMaam 16.01.2007 | 18:57
Danke für die schnelle Nachricht. Ist Rechtsberatung denn nicht kostenpflichtig ?
Thiloam 16.01.2007 | 18:52
Sie sollten gegen die Ablehnung der Rente unverzüglich Widerspruch einlegen und geeignete Rechtsberatung in Anspruch nehmen !
Thiloam 16.01.2007 | 19:00
Natürlich, aber umsonst gibt es nichts mehr ! Aber stellen Sie das mögliche positive Ergebnis in Verhältnis zu den Folgen des Ablehnungsbescheides. Der VdK beispielsweise hilft seinen Mitgliedern kostenlos. Allerdings beträgt die Mitgliedsgebühr so um 50 Euro jährlich. Es gibt aber auch andere Sozialverbände die weiterhelfen. Machen Sie sich schlau !
ToMaam 16.01.2007 | 19:05
Wie kann man denn "geeignete" Rechtsberatung finden? Er wohnt in Kiel?
Thiloam 16.01.2007 | 19:30
Beispielsweise das Telefonbuch aufschlagen und unter "VDK" oder "Sozialverband" nachsehen. Im Internet nach Beratungsstellen recherchieren. Einen Rentenberater oder einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen. Es gibt doch eine Fülle von Möglichkeiten seinen Interessen Nachdruck zu verleihen. Wenn ihr Sohn in einem solchen Dilemma steckt, sollte er sich keineswegs "zum jagen tragen lassen". Hier ist Handeln angesagt und zwar unverzüglich !!
Thiloam 16.01.2007 | 19:56
Ich habe im Internet nochmal nachgesehen. Der Sozialverband ist bspw. auch in Kiel vertreten: SoVD Kreisverband Kiel Muhliustraße 87 24103 Kiel Telefon: (0431) 98 388 0
-am 16.01.2007 | 19:58
www.vdk.de
ToMaam 16.01.2007 | 20:38
Danke für die Hinweise!!
Ghostwriteram 17.01.2007 | 06:44
Hallo ToMa, warum gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen ? Für die Einlegung eines Widerspruchs können Sie natürlich eine Rechtsberatung einschalten, Sie müssen aber nicht !!! Beraten Sie bzw. Ihr Sohn sich doch lieber zuerst mit seinen behandelnden Ärzten und legen Sie zur Begründung Ihres/seines Widerspruchs deren med. Untersuchungsergebnisse bei . So bleibt es eben doch zunächst kostenlos (wenn Sie den Widerspruch bei der D.R.V. Nord direkt bei der Auskunfts- und Beratungsstelle einlegen) aber hoffentlich nicht umsonst ! Einen schönen Tag wünscht Ihnen Ghostwriter
Peteram 17.01.2007 | 07:57
Schließe mich Ghostwriter an. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Peter
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