Hallo!
Es ist in diesem Forum leider schwierig, einen konkreten Einzelfall umfassend zu beantworten. Fest steht aber, dass sowohl die Krankenversicherung als auch die Rentenversicherung "Kinderheilbehandlungen" erbringen. Da bereits ein Widerspruchsverfahren läuft, sollten Sie sich umgehend mit dem Rentenversicherungsverträger in Verbindung setzen und - auf Grund der besonderen Umstände - eine umgehende Entscheidung verlangen. Sofern definitiv ein "Rehabilitationsbedarf" feststeht, darf es kein "Zuständigkeitsgerangel" geben. - Zur Wahl der Klinik ist vielleicht auch eine Einzelfallentscheidung möglich. Zur Unterstützung Ihres Anliegens können Sie - soweit nicht bereits geschehen - auch aktuelle Unterlagen des behandelnden Arztes und der Klinik beibringen? Drängen Sie auf jeden Fall auf eine Entscheidung! - Alles Gute für Sie und Ihren Sohn!