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Reha absagen oder einfach nicht hin gehen ?

von Ratlos25.03.2012 | 07:16
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Morgen ! Aufgrund unerwartet mehrerer langer Krankenhausaufenthalte sind inzwischen fast die gesamten maximal möglichen 18 Monate Krankengeldbezug vorüber. Ich musste den von der DRV bewilligten Rehatermin bereits zwei mal verschieben. Ich würde also nach 18 Monaten ohne irgend woher Geld zu bekommen in Reha gehen. Das kann ich mir aufgrund laufender Kosten aber nicht leisten. Wäre das Arbeitsamt verpflichtet mir während der Reha Geld zu geben ? Oder soll ich mich besser wieder eingliedern lassen, ohne Reha ? Ob das gut geht, weiß ich zuvor natürlich auch nicht. Muß ich dann in der Rehaklinik absagen, oder reicht es, einfach nicht hin zu gehen ? Oder bekomme ich dann Schwierigkeiten mit dem Kostenträger, DRV ? Mir ist das alles nicht ganz klar....... Danke Ratlos

5 Antworten

Ratlosam 25.03.2012 | 07:21
Ich noch mal. Gerade in einem anderen Faden gelesen....... Ist es richtig, daß ich Geld von der DRV bekomme, wenn zuvor Krankengeld bereits 18 Monate bezogen wurde, also ausgeschöpft ist ? Das wäre auch noch eine Alternative um über diese Zeit zu kommen ? Ratlos
-/-am 25.03.2012 | 08:49
Unter gewissen Voraussetzungen wird Übergangsgeld gezahlt. Morgen Telefonhörer in Hand nehmen, Nummer aus Bewilligungsbescheid anrufen und nachfragen.
Krämersam 25.03.2012 | 09:16
2.1. Voraussetzungen der Rentenversicherung Das Übergangsgeld der Rentenversicherung zählt zu den ergänzenden Leistungen zur Reha. Die Rentenversicherung zahlt Übergangsgeld •bei Erhalt von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. •bei Erhalt von Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation. •während der Teilnahme an einer Berufsfindung oder Arbeitserprobung, wodurch kein oder ein geringeres Arbeitsentgelt erzielt wird. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: •Der Antragsteller muss vorher aufgrund einer beruflichen Tätigkeit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt haben und Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben oder z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bezogen haben. •Die rentenrechtlichen Voraussetzungen zu den Ergänzenden Leistungen zur Reha müssen erfüllt sein. http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Uebergangsgeld-488.…
Ratlosam 25.03.2012 | 11:06
Danke für die Antworten. Das nennt sich also Übergangsgeld. Das ist ja prima, dann wird das also auch gezahlt, wenn man zuvor bereits 18 Monate Krankengeld erhalten hat. Und zusätzlich noch für den Zeitraum der eventuellen Wiedereingliederung. (max. 14 Tage) Das muß ich dann sicher bei der DRV beantragen ? Gibt es Formulare zum Downloaden dazu ? Ratlos
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