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Reha - Abschlussbericht

von Walter26.07.2008 | 04:54
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Vor wenigen Tagen habe ich schon mal den unten stehenden Text gepostet. Von den Experten erhielt ich den Rat die Deutsche Rentenversicherung zu kontaktieren, was ich inzwischen getan habe. Es ist nun in der Tat so, dass die DRV wohl anderer Meinung ist, als die Ärzte in der Reha, weshalb meine Unterlagen zum ärztlichen Dienst weitergeleitet wurden. Jetzt stellt sich für mich natürlich die Frage warum ich überhaupt in die Reha geschickt wurde! Für mich stellt sich das ganze Verfahren so dar, dass eben so lange gesucht wird, bis man eine Begründung hat den EM-Rentenantrag abzulehnen. So nach dem Motto: Passt der DRV die Einschätzung des oder der Ärzte nicht, wird diese Einschätzung ignoriert und der nächste Gutachter eingeschaltet. So eine Reha kostet viel Geld. Warum gibt die DRV das viele Geld für die Reha aus, wenn sie anschließend den Ärzten, die sie selbst mit der Einschätzung des Gesundheitszustandes beauftragt hat, nicht traut und deren Meinung in Frage stellt? ###Ich habe letztes Jahr einen Antrag auf EM - Rente gestellt, der abgelehnt wurde. Nach meinem Widerspruch wurde ich in REHA geschickt, die vor fast zwei Monaten zu Ende ging. Mir wurde von der REHA-Klinik ein Bericht zugeschickt, aus dem hervorgeht, das ich sowohl in meinem Beruf als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Ich gehe davon aus, das ich nun mit der Erwerbsminderungsrente rechnen darf. Lässt sich ein allgemeiner Zeitrahmen nennen, in dem ich auf Nachricht von der Deutschen Rentenversicherung hoffen darf oder sollte ich einfach mal nachfragen.###

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "Rosanna" ist NICHTS hinzuzufügen!

13 Antworten

Otto K.am 26.07.2008 | 07:23
Da Sie ja schon Widerspruch eingelegt hatten , bleibt Ihnen bei Rentenablehnung nur der Klageweg vor dem Sozialgericht. Lassen Sie sich hier unbedingt durch einen ( guten ! )Fachanwalt für Sozialrecht vertreten und mit groesster Wahrscheinlichkeit bekommen Sie dann die EM-Rente zuerkannt. Das Gutachten der Rehaärzte kann man nämlich nicht so einfach vom Tisch wischen. Ihre Einschätzung was das Verhalten der Rentenversicehrung anbelangt, ist übrigens völlig richtig. Es handelt sich schließlich um eine Versicherungsgesellschaft und die versuchen immer sich möglichst vor einer Zahlung zu drücken. Ein Unterscheid zwischen " der Deutschen Rentenversicherung " und jeder x beliebigen anderen privaten Versicherungsgesellschaft besteht in dieser Hinsciht nämlich - leider - nicht ! Das denken zwar viele, ist aber definitv nicht der Fall. Die " Methoden " der privaten Versicherungen wurden schon seit längerem von der DRV übernommen und werden auch angewendet ( aber das sehen Sie ja an Ihrem Beispiel selbst am Besten ).
Realistam 26.07.2008 | 13:45
Dank @Otto K. wissen Sie ja nun, dass Ihnen das Sozialgericht Ihre Rente zusprechen wird. Herzlichen Glückwunsch! Wenn Ihr Reha-Gutachten nicht ganz schlüssig sein sollte, ist es für die DRV auch nicht bindend!
Realistam 27.07.2008 | 15:54
Bevor Sie sich unnötig in Unkosten stürzen, sollten Sie es zunächst einmal hier versuchen: www.sovd.de oder www.vdk.de (Dort arbeiten ebenfalls kompetente Sozialrechtsexperten. Ob ein freier Fachanwalt für Sozialrecht wirklich besser ist, darf angezweifelt werden! Und ob ein Anwalt "wirklich gut" ist, steht ihm auch nicht im Gesicht geschrieben. Das erfährt man meistens erst hinterher!)
Rosannaam 27.07.2008 | 21:11
Hallo Walter, Ihre Frage "Jetzt stellt sich für mich natürlich die Frage warum ich überhaupt in die Reha geschickt wurde!" ist eigentlich ganz einfach zu beantworten: Weil für die DRV der Leitsatz steht "Reha vor Rente"! Eine Reha-Maßnahme ist kein Erholungsurlaub, sondern dafür gedacht, eine evtl. verminderte ErwerbsFÄHIGKEIT zu beheben oder die EF wiederherzustellen. Es soll sogar Fälle geben, in denen dies tatsächlich geglückt ist und der Rehabilitant wieder voll arbeiten konnte! :-)) Selbstverständlich und vielleicht für Sie bedauerlicherweise kann die EF nicht immer gebessert oder wiederhergestellt werden. Die Ärzte der Kurklinik sind oftmals KEINE Sozialmediziner und beurteilen das Leistungsvermögen unter anderen Gesichtspunkten. Ich kann weder über Ihren Gesundheitszustand noch Ihre Leistungsfähigkeit Angaben machen, genauso wenig wie jeder andere hier im Forum. Wenn Sie mit der Entscheidung der DRV nicht einverstanden ist, legen Sie Widerspruch ein, und zwar am besten und kostengünstigsten, wie von @Realist vorgeschlagen, über einen Sozialverband (Mitgliedsbeitrag pro Jahr ca. 42,- €). Und die "Liebhaber" der DRV möchte ich nur noch fragen, ob eine private Versicherung auch z.B. Kinderheilverfahren oder Entziehungskuren o.ä. bezahlen? Gerade letztere sind sehr kostenaufwendig, trotzdem wird erstmal versucht, durch eine Entziehungsmaßnahme die EF wiederherzustellen. Soll die DRV diesen Versicherten am Besten auch gleich eine lebenslange Rente zahlen? MfG Rosanna.
Grrrram 28.07.2008 | 06:48
Wenn ich sowas lese, könnte ich in die Luft gehen!!!! Ich wette, Herr Otto K. hat schon mal bei der Deutschen Rentenversicherung gearbeitet, so dass er gaaanz genau weiß, wie das so vonstatten geht... Nur weil Sie vielleicht schlechte Erfahrungen gemacht haben (Auch bei der Dt. RV arbeiten nur Menschen, die auch mal Fehler machen können) heißt das nicht, dass das eine generelle Verfahrensweise darstellt!
Franz52am 27.07.2008 | 23:38
Liebe Rosanna - so ich Sie nennen darf - Walter (und ich) sind eine unter vielen, Rehaberichte und ärztliche Gutachten werden in den meisten Fällen verdreht, bzw. fallen der Sozialmedizin zum Opfer. Ich war innerhalb von 3 Jahren in 4 Rehas, der letzte Ablehnungsbescheid kam vor 3 Wochen und stützt sich immer noch auf den Zustand nach der ersten Operation (mittlerweile waren es 5 wegen desselben Leidens) - als ich noch ein aussagefähiges Attest brachte, wurde meine Akte mit Hinweis auf das Sozialgericht geschlossen. Soviel zu den unverständlichen Machenschaften der Rentenversicherung.
rickieam 28.07.2008 | 00:42
ich muß da leider franz52 zustimmen, ging mir ebenso wie Franz52. Ist schwer zu verstehen,nach 37 Jahren Arbeit,Kindererziehung und wenn man dann erkrankt und nicht mehr kann so abgewimmelt zu werden. Das ist schon sehr,sehr belastend.
@rickieam 28.07.2008 | 06:53
Ob Sie eine Rente bewilligt bekommen oder nicht hat mit Ihren 37 Jahren Arbeit und Kindererziehung nicht wirklich viel zu tun (abgesehen von den nötigen Voraussetzungen an Beitragsjahren)... Wichtig ist auch, wie es medizinisch aussieht. und dass die Betroffenen oftmals ganz anderer Meinung sind -bei der Frage ob sie noch arbeiten können oder nicht- als die Ärzte (zum Teil sogar auch als die behandelnden Ärzte) ist ja auch normal. Sie schätzen Ihre Leistungsfähigkeit nach ganz anderen Kriterien ein, als der medizinische Dienst der Dt. RV - und das ist gut so!!!
Jamesam 28.07.2008 | 08:46
Es ist leider so, das zwischen einer privaten Versicherung und der Deutschen Rentenversicherung in vielen Bereichen - vor allem auch was die Leistungsbewilligung anbelangt - keinerlei Unterschiede mehr existieren. Wer das weiter behauptet, tut dies wider besseren Wissens und macht lobby Arbeit für die DRV. Viele viele Menschen vertrauen auf die Deutsche Rentenversicherung und werden dann im Renten/Reha-Verfahren bitterlichst enttäuscht. Man kann nur davor warnen dieser Versicherungsgesellschaft zu " blauäugig " entgegenzutreten. Hier ist es manches Mal mehr als angebracht frühzeitig seine Kanonen in Stellung zu bringen als mit Wattebäuschen zu werfen... Und zu diesen " Kanonen " gehören ANWÄLTE und keine Sozialverbände.
ha haam 28.07.2008 | 09:26
ich habe einige Jahre lang die Dt RV vor den Sozialgerichten vertreten... Was mir da als sog. FACHanwalt für Sozialrechet gegenübersaß... Die Versicherte haben mir echt leid getan! Entweder die waren tatsächlich doof (wenn ich denen als FACHanwalt die rechtlichen Grundlagen erst erläutern muss...) oder die haben sich doof gestellt, denn das Honorar fließt ja trotzdem, auf wenn man verliert... Und das zum Teil bei völlig aussichtslosen Verfahren! Die Vertreter der Sozialverbände dagegen habe mitunter ziemlich scharf geschossen :-) Die wußten in der rechtlichen Marterie bescheid...
Rosannaam 28.07.2008 | 10:32
Da kann ich mich erfahrungsgemäß nur anschließen. Natürlich bestätigen Ausnahmen die Regel. Es gibt auch bei den Anwälten gute Fachanwälte für das Sozialrecht, aber man sieht es einem ja nicht an. Notfalls würde ich noch eher einen versierten Rentenberater zu Rate ziehen.
Rosannaam 28.07.2008 | 10:13
Hallo Franz, ich kann vollkommen verstehen, dass sich Betroffene wie Sie unverstanden fühlen. Aber ein Außenstehender kann nun mal nicht abschätzen, in wievielen Fällen NACH einer med. Reha die Versicherten dann doch als erwerbsgemindert eingestuft werden (müssen). Und das sind LEIDER auch so einige! Leider deshalb, weil die med. Reha dann eigentlich umsonst war, was man aber vorher nicht wissen kann. Nur wird DARÜBER nicht oder selten gesprochen. Es soll sogar Krankenkassen geben, die - nur um aus der KG-Zahlung herauszukommen - ihre Kunden noch mit 64 1/2 in eine Reha schicken wollen. Dagegen wehren sich seltsamerweise die wenigsten... Ich finde es nicht in Ordnung, dass die DRV immer so hingestellt wird, als wenn sie vehement gegen eine Verrentung ihrer Versicherten ist. Es ist jeder Fall anders, jeder Arzt entscheidet anders, und wenn man nicht damit einverstanden ist, bleibt ja immer der Rechtsweg. Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg. MfG Rosanna.
Batrixam 28.07.2008 | 10:47
Ich kann mich Rosanna nur anschließen. Und hier noch eine kleine Statistik: im Jahr 2007 gab es insgesamt 1.583 801 Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit!
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