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Reha Abschlussbericht

von Scooter01009.12.2020 | 19:49
85 Ansichten
2 Antworten

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Hallo zusammen, seit vergangenem Oktober 2019 bin ich arbeitslos, bin 59 Jahre alt und es stehen mir 24 Monate ALG I zu. Leider bin ich erkrankt und seit Ende September 2020 krankgeschrieben. Somit war ich über 6 Wochen krank und habe anstatt ALG I, Krankengeld erhalten. Während des Krankenhausaufenthaltes habe ich eine AHB beantragt, die ich morgen beenden werden. Erhalte also für die AHB Übergangsgeld von der DRV. Im Abschlussbericht der AHB wird vermerkt, dass ich nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeitsfähig sein werde, weder in meinem jetzigen Beruf noch in jeder anderen beruflichen Tätigkeit. Damit könnte ich nun einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen. Anzumerken ist noch, dass ich bereits seit 2012 eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen einer anderen Krebserkrankung beziehe. Aus der AHB werde ich auch als arbeitsunfähig entlassen werden und würde mich von Hausarzt noch mindestens 3 Wochen krankschreiben lassen, da ich noch Schmerzen habe. Muss ich den Antrag auf volle EU- Rente sofort nach Beendigung der AHB stellen oder erst dann, wenn ich wieder gesund bin? Vielen Dank für eure Mühe Scooter

2 Antworten

AfAam 09.12.2020 | 20:06
Keine Sorge! So wie Sie es schildern wird Ihr Rehaantrag in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet werden und Sie werden dann auch durch die AfA aufgefordert werden dieser Umdeutung nachzukommen. Sie können also selber die Initiative ergreifen oder warten bis Sie zur Antragstellung aufgefordert werden.
Danielaam 10.12.2020 | 07:24
Wenn sie wieder gesund werden mit ihren Befund, dann gibt es keine EMR. EMR gibt es nur, wenn die Erkrankung auf Dauer ihre Leistungsfähigkeit mindert. Den Antrag können sie jetzt abschicken und gucken, was passiert. Gleichzeitig empfehle ich einen Antrag auf eine Schwerbehinderung bei, versorgungsamt, dann können sie zwei Jahre früher in Rente
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