Wie „Süd“ beschreibt, bedeutet „arbeitsunfähig“ nicht „erwerbsgemindert“. Die Beurteilung Ihres Leistungsvermögens (ausgeübte Tätigkeit + allgemeiner Arbeitsmarkt) kann bei entsprechender Einschränkung ein Umdeutungsverfahren einleiten. Hierzu erfolgt ein gesondertes Anschreiben.