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Experten-Antwort

Reha als Eilfall ohne Vorankündigung

von Renate H.01.02.2012 | 10:41
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe mal eine Frage. Ein Freund von mir ist jetzt seit langer Zeit krank geschrieben wg. psychischer Probleme. Er ist inzwischen ausgesteuert und beim Arbeitsamt gemeldet aber nicht arbeitsfähig, da weiter krank geschrieben. Vor ca. 2 Jahren hat er eine Reha bei der Rentenversicherung beantrag gehabt, die allerdings abgelehnt wurde und auch im Widerspruchsverfahren keinen Erfolg hatte. Nun hat er heute von einer Klinik einen Aufnahmebrief als Eilfall bekommen und soll in 14 Tagen dort sein. In dem Brief steht wohl, dass das auf Antrag der Rentenversicherung geschehen sein soll. Allerdings hat er nie auch nur einen Brief oder ähnliches von der Rentenversicherung bekommen, dass so etwas geplant ist, er hat auch im Moment überhaupt keine Kontakt zur Rentenversicherung, nur zum Arbeitsamt. Ist das normal? Muss man nicht zumindest informiert werden, dass so etwas geplant ist? Sein großes Problem ist jetzt, dass er seit letztem Jahr Witwer ist und natürlich einige Dinge regeln muss (kümmert sich als einziger um seine inzwischen sehr schwache Schwiegermutter; hat zwei Haustiere, für die er eine Betreuung finden muss). Es ist nicht so, dass er die Reha nicht machen möchte aber er braucht eigentlich mehr Zeit, um einfach seine persönlichen Dinge zu regeln und ohne sich Sorgen machen zu müssen die Reha anzutreten. Was kann er tun? Vielen Dank Renate

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Renate,

zu Ihrem Beitrag folgende Hinweise:

1) Es ist möglich/denkbar, daß Ihr Bekannter über die Arbeitsagentur ein Reha-Verfahren beim Rententräger eingeleitet hat. Die Arbeitsagenturen haben hierfür sehr kurze Vordruckpapiere, sodaß Ihr Bekannter sich evtl. der Einleitung von Reha-Maßnahmen nicht bewußt ist.

2) Vor diesem Hintergrund ist es auf keinen Fall in Erwägung zu ziehen, daß Rehabilitationsangebot ersatzlos auszuschlagen bzw. die Maßnahme anzulehnen. Hier könnte ganz erheblicher Ärger seitens der Arbeitsagentur drohen (jedenfalls in dem Fall, wo die Reha Initiative mit und über die Arbeitsagentur auf den Weg gebracht wurde)

3) Wegen der geschilderten Schwierigkeiten eines kurzfristigen Reha-Antritts empfielt sich der Kontakt zu der einladenden Klinik. Sicherlich können Aufnahmetermine in begründeten Fällen geringfügig verschoben werden.

4) Ihr Bekannter sollte sich zusätzlich noch an den für ihn zuständigen Rententräger wenden. Hier kann individuell geschaut werden wie die bestehenden Irritationen entstanden sind. Außerdem müsste zu einer Reha-Maßnahme über die Rentenversicherung auch ein Bescheid der Rentenversicherung erteilt werden. Auch hierzu kann der zuständige Rententräger individuell Auskunft geben.

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