Hallo Renate,
zu Ihrem Beitrag folgende Hinweise:
1) Es ist möglich/denkbar, daß Ihr Bekannter über die Arbeitsagentur ein Reha-Verfahren beim Rententräger eingeleitet hat. Die Arbeitsagenturen haben hierfür sehr kurze Vordruckpapiere, sodaß Ihr Bekannter sich evtl. der Einleitung von Reha-Maßnahmen nicht bewußt ist.
2) Vor diesem Hintergrund ist es auf keinen Fall in Erwägung zu ziehen, daß Rehabilitationsangebot ersatzlos auszuschlagen bzw. die Maßnahme anzulehnen. Hier könnte ganz erheblicher Ärger seitens der Arbeitsagentur drohen (jedenfalls in dem Fall, wo die Reha Initiative mit und über die Arbeitsagentur auf den Weg gebracht wurde)
3) Wegen der geschilderten Schwierigkeiten eines kurzfristigen Reha-Antritts empfielt sich der Kontakt zu der einladenden Klinik. Sicherlich können Aufnahmetermine in begründeten Fällen geringfügig verschoben werden.
4) Ihr Bekannter sollte sich zusätzlich noch an den für ihn zuständigen Rententräger wenden. Hier kann individuell geschaut werden wie die bestehenden Irritationen entstanden sind. Außerdem müsste zu einer Reha-Maßnahme über die Rentenversicherung auch ein Bescheid der Rentenversicherung erteilt werden. Auch hierzu kann der zuständige Rententräger individuell Auskunft geben.