Hallo Heremans,
=//= hat recht. Eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation wäre bei der Krankenkasse zu beantragen.
Für die Rentenversicherung gibt es einen Ausschussgrund, so dass dieser als zuständiger Träger nicht in Frage kommt. Es sei denn es liegt eine akute onkologische Erkrankung bei ihm vor.
Viele Grüße