Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Blume,
die Anreise- und Abreise sind Teil der Reha. Für die Anreise am Vortag sprechen Sie bitte vorab mit der Klinik. Es besteht die Möglichkeit, bei einer so langen Anreise, auch Kosten für eine Zwischenübernachtung geltend zu machen. Dies geschieht im Nachhinein über die Fahrtkosten mit Ihrem Rentenversicherungsträger.
Bezüglich Ihrer Frage mit dem Urlaubstag: Hier gibt es keine einheitliche Regelung, dies ist mit Ihrem Arbeitgeber abzusprechen. Während der Reha-Maßnahme haben Sie auch Gelegenheit mit dem Sozialdienst in der Klinik zu sprechen und ihr Anliegen dort vorzutragen. Evtl. kann man Ihnen dort entgegenkommen, um eine frühere Abreise zu ermöglichen oder den zusätzlichen Tag als offiziellen Entlassungtag zu werten. Die Kliniken sind im Vorfeld dazu gesprächsbereit und können Auskunft darüber geben.
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