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Experten-Antwort

Reha An-und Abreisetag

von Blume27.05.2024 | 12:30
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3 Antworten

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Da die Reha Klinik fast 900 km weit entfernt ist, musste ich bereits am Vortag abreisen und dafür Urlaub nehmen. Das gleiche gilt für die Rückreise. Muss ich dann tatsächlich je 1 Urlaubstag dafür nehmen, wie es mein Arbeitgeber verlangt? Danke für eine Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Blume,

 

die Anreise- und Abreise sind Teil der Reha. Für die Anreise am Vortag sprechen Sie bitte vorab mit der Klinik. Es besteht die Möglichkeit, bei einer so langen Anreise, auch Kosten für eine Zwischenübernachtung geltend zu machen. Dies geschieht im Nachhinein über die Fahrtkosten mit Ihrem Rentenversicherungsträger. 

 

Bezüglich Ihrer Frage mit dem Urlaubstag: Hier gibt es keine einheitliche Regelung, dies ist mit Ihrem Arbeitgeber abzusprechen. Während der Reha-Maßnahme haben Sie auch Gelegenheit mit dem Sozialdienst in der Klinik zu sprechen und ihr Anliegen dort vorzutragen. Evtl. kann man Ihnen dort entgegenkommen, um eine frühere Abreise zu ermöglichen oder den zusätzlichen Tag als offiziellen Entlassungtag zu werten. Die Kliniken sind im Vorfeld dazu gesprächsbereit und können Auskunft darüber geben. 

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2 Antworten

gut überlegenam 27.05.2024 | 12:49
Das ist genau genommen ein arbeitsrechtliches Problem, das Sie also mit Ihrem Arbeitgeber klären müssten. Denn freistellen (ohne dass es Urlaub ist) muss er Sie nur für Zeit der Reha inklusiv An-und Abreisetag. Klären Sie zunächst mit der Rehaklinik direkt, bis wann Sie dort spätestens erscheinen müssten und weisen Sie auf die lange Anreise hin. Die aber grundsätzlich eigentlich mit der Bahn (ggfs. Nachtzug) normalerweise gut zu wuppen ist, wobei die Bahn im Falle Beispiel Kirchzarten-St.Peter Ording (905 km) insgesamt nicht schneller ist, was wenn Sie die Strecke mit dem PKW fahren, für den die km-Gelderstattung jedoch auf 130,00 EUR/pro Strecke gedeckelt ist, während ein Bahn-Ticket 2.Klasse erstattet wird (bzw. es dafür einen Gutschein gibt). Ansonsten würde die Umwidmung in eine andere geeignete Klinik eine mögliche Alternative sein, das wäre dann mit Ihrer zuständigen DRV zu klären.
____am 27.05.2024 | 14:07
Vielleicht sind Sie am Anreisetag oder sogar schon davor erkrankt und erhalten eine ärztliche Krankschreibung? Vielleicht auch am Abreisetag?
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