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Experten-Antwort

Reha anstelle von Erwerbsminderung ablehnen/widersprechen

von Nadine24.05.2015 | 22:18
2675 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Nun soll ich eine Reha machen. Ich war jedoch erst 2013 zur Reha. Entlassen wurde ich arbeitsunfähig mit der Festellung, dass ich nur noch 3-6 Stunden arbeiten kann. Aktuell geht es mir so schlecht, dass ich mich gar nicht in der Lage fühle, eine Reha zu machen. Kann ich der Reha widersprechen und weiterhin auf meinen Antrag zur Erwerbsminderung bestehen? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Rahmen des Rentenverfahrens soll bei Ihnen zuerst eine Reha durchgeführt werden. Dies ist ein ganz normaler Vorgang. Sie können deshalb nicht der Reha widersprechen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, aus gesundheitlichen Gründen die Reha durchzuführen, dann legen Sie bitte entsprechende ärztliche Bescheinigungen Ihrem Rentenversicherungsträger vor. Nur dieser trifft die Entscheidung, wie es dann weitergeht.

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9 Antworten

Nadineam 24.05.2015 | 23:13
Ich würde mir von meinem Arzt bzw. der Klinik, wo ich ambulant in Behandlung bin, bestätigen lassen, dass ich nicht Reha-fähig bin.
Schadeam 24.05.2015 | 23:02
Können tun Sie alles, aber möglicherweise wird die Rente dann wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt.....wer weiß?
Rentner1956am 25.05.2015 | 09:48
Guten Morgen, warum verweigern sie sich an einer Reha teilzunehmen? Sollten sie nicht fähig sein an der Therapie teilzunehmen wird man ihnen das in der Reha bescheinigen. Zeigen sie doch ihren guten Willen und gehen in eine Reha. Oder geht es ihnen nur um eine Rentenzahlung. Die wird es ohne Reha nicht geben.
Sonneam 25.05.2015 | 12:57
Es gilt immer Reha vor Rente! Wenn sie sich so schlecht fühlen und an einer Reha gar nicht teilnehmen können, dann wird dies von den Ärzten bestätigt und der Rehaantrag wird in eine Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Es ist also das übliche Prozedere, an das sich die Institutionen wohl auch halten müssen
Nadineam 25.05.2015 | 19:52
Reicht es nicht aus, wenn die Klinik bei der ich ambulant in Behandlung bin, die Rehaunfähigkeit attestiert?
Schadeam 25.05.2015 | 22:55
Wer im Forum soll das letztlich beurteilen können? Versuchen Sie es und warten das Ergebnis ab.
=//=am 26.05.2015 | 13:52
Ganz so einfach ist das nicht. Dann müßte ja jeder, der "sich schlecht fühlt", Rente bekommen. :-) @Nadine Sie können sich die Rehaunfäöhigkeit von Ihrem behandelnden Arzt oder der Klinik, in der Sie in Behandlung sind, bescheinigen lassen. Danach heißt es abwarten.
Sonneam 26.05.2015 | 14:26
Es gilt immer Reha vor Rente! ---------------------------------------------- Nein, nicht immer. ---------------------------------------------- Wenn sie sich so schlecht fühlen und an einer Reha gar nicht teilnehmen können, dann wird dies von den Ärzten bestätigt und der Rehaantrag wird in eine Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Es ist also das übliche Prozedere, an das sich die Institutionen wohl auch halten müssen
Ganz so einfach ist das nicht. Dann müßte ja jeder, der "sich schlecht fühlt", Rente bekommen. :-) @Nadine Sie können sich die Rehaunfäöhigkeit von Ihrem behandelnden Arzt oder der Klinik, in der Sie in Behandlung sind, bescheinigen lassen. Danach heißt es abwarten.
Schlaumeier ;-) Ich bezog mich auf diese Anfrage, das liegt wohl auf der Hand. Zu Deiner Info: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_…
Dark Moonam 28.05.2015 | 22:35
Lassen Sie sich von ihrem behandelnden Arzt rehaunfähig schreiben. Mir ging es seinerzeit auch so schlecht, dass ich die Reha nicht antreten konnte und ich habe trotz fehlender Reha meine volle EMR bis zur Altersrente bekommen.
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