Im Rahmen des Rentenverfahrens soll bei Ihnen zuerst eine Reha durchgeführt werden. Dies ist ein ganz normaler Vorgang. Sie können deshalb nicht der Reha widersprechen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, aus gesundheitlichen Gründen die Reha durchzuführen, dann legen Sie bitte entsprechende ärztliche Bescheinigungen Ihrem Rentenversicherungsträger vor. Nur dieser trifft die Entscheidung, wie es dann weitergeht.