Hallo Dopa,
der Aufforderung Ihrer Krankenkasse zur Antragstellung sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse nachkommen.
Der zuständige Rentenversicherungsträger wird dann prüfen, ob und welche Rehabilitationsleistung bei Ihnen erforderlich ist.
Ziel der Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung ist es durch das spezielle Angebot in den Rehabilitationseinrichtungen,
bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit abzuwenden
bzw. bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen wesentlich zu bessern oder wiederherstellen oder hierdurch eine wesentliche Verschlechterung abzuwenden.
Verstehen Sie daher, die Aufforderung Ihrer Krankenkasse auch als Angebot und Chance durch gegebenenfalls erforderliche Rehabilitationsleistungen Ihre Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten.