Hallo Rita,
sie haben selbstverständlich ein Recht auf Einsicht der Akten bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Ihr Rentenversicherungsträger kann für die Erteilung von Fotokopien Gebühren in Höhe von 0,50 EUR je Ablichtung für die ersten 50 Seiten und in Höhe von 0,15 EUR für jede weitere Seite erheben, jedoch keine Postgebühren.
Auf die Einziehung der Gebühren wird er jedoch verzichten, wenn sie im Einzelfall den Gesamtbetrag von 5,00 EUR nicht übersteigen, so dass bis zu 10 Ablichtungen kostenfrei sind.