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Experten-Antwort

Reha Antrag

von Rita M18.08.2010 | 20:33
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, ich habe für meinen Sohn Felipe 2 1/2 Jahre einen Reha Antrag gestellt. Der Kinderarzt hat ein entsprechendes Formular für die Rentenversicherung ausgefüllt und abgeschickt. Nun meine Frage: Darf ich Akteneinsicht nehmen bzw. eine Abschrift/Kopie beim Rentenversicherungsträger anfordern, damit ich weiß, was der Arzt als Diagnose ect. geschrieben hat? Bin dankbar für einen Rat. Liebe Grüße Rita

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rita,

sie haben selbstverständlich ein Recht auf Einsicht der Akten bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Ihr Rentenversicherungsträger kann für die Erteilung von Fotokopien Gebühren in Höhe von 0,50 EUR je Ablichtung für die ersten 50 Seiten und in Höhe von 0,15 EUR für jede weitere Seite erheben, jedoch keine Postgebühren.

Auf die Einziehung der Gebühren wird er jedoch verzichten, wenn sie im Einzelfall den Gesamtbetrag von 5,00 EUR nicht übersteigen, so dass bis zu 10 Ablichtungen kostenfrei sind.

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5 Antworten

Stefannnam 18.08.2010 | 22:23
SIe haben das Recht auf Akteneinsicht, jedoch kann dies dazu führen dass sich die Entscheidung etwas verzögert. Warum kann Ihnen denn der Arzt selbst nicht sagen was er eingetragen hat?
Nixam 19.08.2010 | 06:46
Schreiben Sie an den RV-Träger Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte um Übersendung einer Kopie des vom Kinderarzt meines Kindes angefertigten Befundberichts. Mit freundlichen Grüssen ...... Der RV-Träger legt den Aktenvorgang unserem Ärztlichen Dienst vor, der sich den Befundbericht noch einmal anschaut und urteilt, ob man Ihnen diesen ohne Beisein eines Arztes bekanntmachen kann. Sobald das "O.k." unseres Ärztlichen Dienstes da ist, erhalten Sie postwenden vom Sachbearbeiter eine Kopie des Befundberichts - in der REgel kostenlos -übersandt. Beim Hausarzt müssen Sie möglicherweise eine Gebühr dafür bezahlen. Viele Grüsse Nix
Rita Mam 20.08.2010 | 17:05
Tatsache ist, dass ich bei der Rentenversicherung mit der zuständigen Sachnarbeiterin Fr. B. (Abt. Kinder-Reha) gesprochen habe. Ich habe Sie gebeten mir eine Kopie des ärztl. Befundberichtes zukommen zu lassen. Sie sagte, sie könne das nicht machen. Ich fragte wieso nicht? Habe ich nicht ein Recht darauf zu erfahren, was der Kinderarzt geschrieben hat??? Sie sagte darauf "Es ist nicht üblich eine Kopie des Befundes zu versenden" Ich sagte, ich hätte das gerne für meine Unterlagen. Sie sagte "Dann muss ich einen schriftlichen Antrag stellen und diesen begründen, erst dann wird entschieden, ob sie mir eine Kopie schicken". Äh Hallo, ich glaube ich bin im falschen Film. Ich fühle mich ziemlich verar.... ! Sorry für die harten Worte. Kennt denn jemand einen geseztl. § worauf ich mich beziehen kann??? Vielen lieben Dank für die Antworten. Rita
Stefannam 20.08.2010 | 18:16
Sie werden vermutlich kein Gesetz finden in dem steht "auf Anruf Kopie" . Wenn der Rentenversicherungsträger aus Beweisgründen (es könnte ja sonstwer anrufen) auf eine schriftliche Erledigung besteht, dann sollten Sie die 0,55 EUR investieren (billiger gehts evtl. per FAX) und einen Brief schreiben. Sie können natürlich auch noch 3-4 mal in Berlin anrufen und dadurch mehrere EUR ausgeben. Auf dem Schriftstück muss nur ungefähr folgendes stehen : "Ich habe für XXXX XXXX geb. XXXX unter Versicherungsnummer XXXXX eine Kinderreha beantragt. Bitte senden Sie mir eine Kopie des Befundberichts (von Dr. XXX ausgefüllt) zu." Sie können sich natürlich auch auf Ihr Akteneinsichtsrecht (§ 25 SGB X) berufen oder weitere rechtliche Schritte einleiten. Diese "Munition" würde ich mir aber sparen falls wider Erwarten keine Kopie ins Haus flattert.
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