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Experten-Antwort

Reha-Antrag abgelehnt da zu krank, was nun?

von saxka15.09.2015 | 21:19
3621 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe das Krankengeld voll ausgeschöpft. Wurde dann ausgesteuert und bekomme jetzt Arbeitslosengeld über die Nahtlosigkeitsregelung. Die Agentur für Arbeit hat mich zum Reha-Antrag aufgefordert. Die Reha wurde von der DRV abgelehnt weil mein derzeitiger Gesundheitszustand keine Reha zulässt. Im Aufforderungsschreiben der Agentur für Arbeit stand auch, dass wenn keine Reha in Betracht kommt, dieser Antrag dann ein Rentenantrag ist. Auf meine Nachfrage bei der DRV wurde mir gesagt, dass der abgelehnte Reha-Antrag nicht automatisch zum Renten-Antrag wird. Was soll ich jetzt tun??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "saxka",

den Ausführungen von "???" stimmen wir zu.

Sie können abwarten oder selbst die Initiative ergreifen und einen entsprechenden Rentenantrag bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.

Für Ihre Gesundheit wünschen wir alles Gute.

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8 Antworten

???am 16.09.2015 | 07:21
Leider ist Ihr Beitrag nicht eindeutig. Was stand denn genau im Ablehnungsbescheid: - Sie sind zu krank für die Kur und benötigen zuerst eine Krankenhausbehandlung bzw sind derzeit nicht Reha-fähig oder - Ihre Erwerbsminderung kann nicht gebessert werden. Im ersten Fall sollten Sie sich mit Ihren Ärzten über die weitere Behandlung unterhalten. Im 2. Fall bekommen Sie demnächst ein Schreiben der DRV, in dem Sie zur Rentenantragstellung aufgefordert werden. Nur wenn Sie den dann stellen, erfolgt die Umdeutung (also nicht automatisch). Sie können einen Rentenantrag aber jederzeit stellen, unabhängig vom Ablehnungsgrund Ihres Reha-Antrages.
saxkaam 16.09.2015 | 10:46
Vielen Dank für die Antworten. Die Reha wurde mit folgendem Hinweis abgelehnt: "Nach unseren Feststellungen lässt ihr derzeitiger Gesundheitszustand eine Leistung zur Reha nicht zu." (26.08.15 erhalt der Ablehnung) Daraufhin habe ich bei der DRV angerufen und mir wurde gesagt, dass nicht automatisch umgedeutet wird. Habe ich vielleicht zu früh nachgefragt, oder wie lange dauert das Schreiben zur Rentenanforderung? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Daraufhin habe ich
Achillam 16.09.2015 | 11:01
Wenn für Sie eine Erwerbsminderungsrente in Betracht käme, wäre auch im Ablehnungsbescheid schon etwas in der Richtung geschrieben gewesen. Was steht unter dem Ablehnungstext?
???am 16.09.2015 | 11:52
"Nach unseren Feststellungen lässt ihr derzeitiger Gesundheitszustand eine Leistung zur Reha nicht zu." Das bedeutet, dass Sie derzeit nicht reha-fähig sind. Sprich: Reden Sie mit Ihrem Arzt. Vielleicht schaut das in 2 -3 Monaten wieder anders aus und Sie können Ihre Kur neu beantragen und kriegen Sie dann auch. Oder Ihr Arzt sieht keine Möglichkeiten. Dann sollten Sie sich überlegen. einen Rentenantrag zu stellen. Ein Umdeutungsschreiben der DRV werden Sie bei dem Ablehnungsgrund wohl nicht erhalten.
saxkaam 21.09.2015 | 19:18
Bekomme ich wenn die Reha mit diesem Grund "Ihr derzeitiger Gesundheitszustand lässt keine Reha zu" trotzdem weiterhin Arbeitslosengeld I?
Nanaam 28.09.2015 | 21:09
Hallo, bei mir ist die Situation so ähnlich. Nur bekam ich von der Agentur für Arbeit keine schriftliche Aufforderung, sondern nur einen formlosen Antrag hingelegt, den ich unterschreiben sollte. Auf Anfragen wurde mir von der Agentur nicht bestätigt, dass dies eine Aufforderung gewesen sei. Nun ist jedoch wie bei saxka eine Ablehnung der Reha gekommen mit dem Hinweis auf der Rückseite mit diesem Bescheid einen Rentenantrag zu stellen. Die Telefonhotline der DRV meinte es käme noch etwas Schriftliches. Heißt das ich kann darauf warten oder muss ich direkt hingehen? Gilt bei abgelehnter Reha mit diesem Hinweis automatisch das Datum des Reha-Antrags als Datum des Rentenantrags oder erst, wenn ich den formellen Antrag stelle? Oder kann die DRV das Rentenbeginndatum eigenständig stellen? Zweite Frage: da ich noch AlG1 beziehe und dieses auf jeden Fall höher ist als eine EM-Rente frage ich mich, ob ich die Differenz zwischen AlG1 und EM zurückzahlen muss? Leicht überfordert und etwas panisch, da noch nie in solch einer Situation. Danke im Voraus.
Nanaam 28.09.2015 | 21:09
Hallo, bei mir ist die Situation so ähnlich. Nur bekam ich von der Agentur für Arbeit keine schriftliche Aufforderung, sondern nur einen formlosen Antrag hingelegt, den ich unterschreiben sollte. Auf Anfragen wurde mir von der Agentur nicht bestätigt, dass dies eine Aufforderung gewesen sei. Nun ist jedoch wie bei saxka eine Ablehnung der Reha gekommen mit dem Hinweis auf der Rückseite mit diesem Bescheid einen Rentenantrag zu stellen. Die Telefonhotline der DRV meinte es käme noch etwas Schriftliches. Heißt das ich kann darauf warten oder muss ich direkt hingehen? Gilt bei abgelehnter Reha mit diesem Hinweis automatisch das Datum des Reha-Antrags als Datum des Rentenantrags oder erst, wenn ich den formellen Antrag stelle? Oder kann die DRV das Rentenbeginndatum eigenständig stellen? Zweite Frage: da ich noch AlG1 beziehe und dieses auf jeden Fall höher ist als eine EM-Rente frage ich mich, ob ich die Differenz zwischen AlG1 und EM zurückzahlen muss? Leicht überfordert und etwas panisch, da noch nie in solch einer Situation. Danke im Voraus.
Nanaam 28.09.2015 | 21:09
Hallo, bei mir ist die Situation so ähnlich. Nur bekam ich von der Agentur für Arbeit keine schriftliche Aufforderung, sondern nur einen formlosen Antrag hingelegt, den ich unterschreiben sollte. Auf Anfragen wurde mir von der Agentur nicht bestätigt, dass dies eine Aufforderung gewesen sei. Nun ist jedoch wie bei saxka eine Ablehnung der Reha gekommen mit dem Hinweis auf der Rückseite mit diesem Bescheid einen Rentenantrag zu stellen. Die Telefonhotline der DRV meinte es käme noch etwas Schriftliches. Heißt das ich kann darauf warten oder muss ich direkt hingehen? Gilt bei abgelehnter Reha mit diesem Hinweis automatisch das Datum des Reha-Antrags als Datum des Rentenantrags oder erst, wenn ich den formellen Antrag stelle? Oder kann die DRV das Rentenbeginndatum eigenständig stellen? Zweite Frage: da ich noch AlG1 beziehe und dieses auf jeden Fall höher ist als eine EM-Rente frage ich mich, ob ich die Differenz zwischen AlG1 und EM zurückzahlen muss? Leicht überfordert und etwas panisch, da noch nie in solch einer Situation. Danke im Voraus.
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