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Reha-Antrag abgelehnt + Widerspruch

von Thomas24.09.2019 | 19:09
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich hatte vor Monaten eine medizinische Reha beantragt aufgrund psychischer Erkrankungen: Sozialphobie, Depressionen. Aufgrund der Sachen bin ich langzeitarbeitlos, über 10 J. Das Jobcenter kamm 2018 per Amtsarzt zu dem Schluss, dass ich nicht mehr erwerbsfähig bin und schickte mich zur Rentenversicherung um EM-Rente zu beantragen. Das passierte Anfang 2019. Das war meine 3. Begutachtung beim Amtsarzt, die anderen ergaben dasselbe, bis auf die Erwerbsunfähigkeit, ich war bis dahin nur unter Abstrichen, vor 10 J. bis 2018, nach der 1. Begutachtung vermittelbar. Ich habe selbst über ca. 8 J. eine Psychotherapie getätigt, ohne Erfolge. Seit 7 J. nehme ich Antidepressiva. Da ich noch stottere, hatte ich da auch noch mal 7 J. ambulante Logopädie bei 5 Firmen, 8 Logopäden hinter mir, ohne Erfolg. Es geht bei der Reha-Beantragung aber nicht um die Behandlung des Stotterns, sondern um meine psychischen Probleme, die stehen klar im Vordergrung, weil sie maßgebend sind. Ich hatte Anfang des Jahres die EM-Rente beantragt, bis heute hat sich noch nichts getan. Die Bearbeiterin dort erklärte mir, dass viele Rentenanträge abgelehnt werden, man schickt lieber die Leute erst mal zur Reha. Klar, dass es da um zukünftige Kosten geht. Nun habe ich vor 4 Monaten den Antrag auf Reha gestellt mit Attest von meinem Hausarzt, den Gutachten vom Jobcenter usw. Leider wurde alles mit der Begründung abgelehnt, dass bei mir keine Erwerbsminderung noch eine Beeinträchtigung vorliegen würde. Ambulante Therapien sind ausreichend. Ich habe Widerspruch eingelegt und derselbe MIST!!!! wurde mir erneut unter die Nase gerieben. Nun lege ich wieder Widerspruch ein, notfalls muss es zum Anwalt gehen und zur Klage vorm Sozialgericht. Was soll ich jetzt in den Widerspruch reinschreiben? Das Arbeitsamt schiebt mich ab zur Rentenversicherung mit der Aufforderung EM-Rente zu beantragen da die mit mir nichts mehr machen können. Bis heute hat sich da noch nichts nach der Antragstellung getan. Ich beantrage die Reha, wird abgelehnt. Ich dachte man schickt Leute lieber in die Reha als ihnen Rente zu zahlen liebe Rentenversicherung Mitteldeutschland! Ich habe nicht unbegrenzt Lebenszeit um mir diese XXX zu geben!

9 Antworten

DRVam 24.09.2019 | 19:21
Sie sollten Ihren Widerspruch i.V.m. Ihren behandelnden Ärzten begründen und ggf. einen Sozialverband oder Fachanwalt einschalten. Sollte der Widerspruch auch dann noch abgelehnt werden, bleibt Ihnen nur der langwierige Klageweg. Ich vermute, andere inhaltlich sinnvolle Ratschläge können Sie hier nicht erwarten, da niemand hier Ihren Vorgang medizinisch bewerten kann. Letztendlich klaffen zwischen Ihrer medizinischen Einschätzung und der des sozialmedizinischen Dienstes Ihres zuständigen Rententrägers wohl große Lücken.
Thomasam 24.09.2019 | 19:33
Danke für die schnelle Antwort.
Dameam 24.09.2019 | 21:04
Da kommt es darauf an, wann der Eintritt der Erwerbsminderung gesehen wird. Der sollte bei Ihnen weit in der Vergangenheit liegen, ansonsten erfüllen Sie die versicherungstechnisch en Voraussetzungen wahrscheinlich nicht.
Annaam 25.09.2019 | 15:06
Hi, ich war Ende letzten Jahres so fix und fertig, dass mir mein Neurologe/Psychiater eine Einweisung in eine psychosomatische Klinik verschrieb. Ich war dann 9 Wochen (3 geplant und 6 auf Antrag des Oberarztes) in einer Akutklinik an der Ostsee, die aber auch gleichzeitig Reha-Klinik ist. Kostenträger war die Krankenkasse. Es war innerhalb der letzten 10 Jahre mein 3. Aufenthalt dort. MfG Anna
Valzuunam 25.09.2019 | 15:26
Auch wenn es heißt „Reha vor Rente“ ist möglich dass Sie sowohl für das Eine als auch das Andere „zu gesund sind“ - so könnte es hier anhand Ihrer Beschreibung nach Einschätzung der DRV liegen. Aber Bescheid natürlich abwarten. Die Einschätzung des Jobcenters bzw. des von diesem beauftragten Arztes ist nicht maßgeblich, da eine Entscheidung zur Erwerbsminderung nur von der Rentenversicherung getroffen werden kann und darf. Seitens der Jobcenter und deren Gutachtern wir leider all zu häufig mangelnde Vermittelbarkeit mit mangelnder Erwerbsfähigkeit verwechselt. Das hat aber nichts mit einander zu tun.
Valzuunam 26.09.2019 | 09:19
Natürlich muss (von bestimmten Ausnahmen abgesehen) in beiden Fällen u.a. eine Wartezeit erfüllt sein. Das in der Praxis allerdings nur selten das Problem. Insbesondere lässt aber auch ein (lange) Erwerbslosigkeit keine Rückschlüsse auf die (Nicht-)Erfüllung der jeweils maßgeblich Wartezeit zu.
DRVam 26.09.2019 | 10:52
Muss man nicht sowohl für eine Reha, als auch für eine EMR bestimmte Warte/Beitragszeiten erfüllt haben? Der Fragesteller ist seit 10 Jahren erwerbslos!
Wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, wären Reha- und/oder Rentenantrag schon längst abgelehnt worden. Daher ist dies mehr als unwahrscheinlich!
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