Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

REHA-Antrag Ambulant

von REHA-Antrag08.01.2008 | 08:59
2483 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
SGB/VI/§10 Persönliche Voraussetzungen In der angegebenen Quelle werden die Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe beschrieben. Besonders Satz 2 beschreibt "bei denen voraussichtlich a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann" Mein Orthopäde hat starke Beeinträchtigungen bedingt durch ISG-Erkrankung/Deformation befundet. Die Beeinträchtigungen wirken sich im Arbeitsleben erheblich aus, besonders der Wechsel Sitzen/Stehen. Diesem Problem wollte ich durch eine (ortsnahe)ambulante REHA mit deutlicher Ausrichtung auf die muskulären Stärkung der gesamten Rückenmuskulatur begegnen. Dazu erhielt ich einen negativen Bescheid, mit dem Hinweis auf "intensive Physiotherapie". Solche Sitzungen dauern i.d.R. 45 Min. im Gegensatz zu ganztägigen Anwendungen und Trainings und sind zudem teurer als die Sätze, welchen REHA-Einrichtungen pro Tag erstattet werden. Ich selbst absolviere bereits in meiner Freizeit Übungen aus einer früheren Rücken-/Schulter - Problematik (ebenfalls ambulante REHA in 2005) sowie privat finanziertes orthopädisches Rückenschwimmen und Wassergymnastik. Frage: inwieweit hat die DRV einen Gestaltungsspielraum ? Der Gesetzestext ist nach meiner Interpretation sehr "weich" auslegbar. Inwieweit habe ich Anspruch auf Leistungen, welche mir die weitere Teilhabe am Arbeitsleben erleichtern ?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.01.2008 | 15:13

Erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit liegt vor, wenn nach ärztlicher Feststellung durch die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die damit verbundenen Funktionseinschränkungen in absehbarer Zeit mit einer Minderung der Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben zu rechnen ist. Was unter "absehbarer Zeit" zu verstehen ist, ist nicht generell festgelegt, sondern richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzellfalles. In Anlehnung an die Regelung über die Befristung von Renten wegen Erwerbsminderung auf Zeit kann ein Zeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden.

Minderung der Erwerbsfähigkeit ist jede länger andauernde, nicht unwesentliche Einschränkung der vollen Leistungsfähigkeit, bezogen auf die gesamte berufliche Qualifikation und nicht auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit.

5 Antworten

Rosannaam 08.01.2008 | 09:43
Sofern die Frist für einen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der med. Reha noch nicht abgelaufen ist, können Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Begründen Sie diesen, so wie Sie es hier getan haben. Möglichst sollte Ihr Orthopäde eine entsprechende Stellungnahme mit abgeben. Bestehen Sie auch ggfls. darauf, dass der Widerspruch durch den Widerspruchsausschuss entschieden wird. MfG Rosanna
ex-perteam 08.01.2008 | 10:27
Lassen Sie sich in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung von einem REHA-Fachberater beraten. Ein Widerspruch wird bei Ablehnung immer von einem Widerspruchsausschuss entschieden (entgegen der Meinung von Rosanna) und nach Ablauf der Frist besteht immer noch die Möglichkeit, einen sog. "Überprüfungsantrag" zu stellen.
Rosannaam 08.01.2008 | 17:24
"Ein Widerspruch wird bei Ablehnung immer von einem Widerspruchsausschuss entschieden" - Nein, in der DRV, bei der ich tätig bin, nicht ausschließlich! Wenn keine neuen Unterlagen vorgelegt werden, wird zunächst der Widerspruch von Verwaltungsseite geprüft, sodann mit Schreiben (Vordruck RH230)beim Widerspr.Führer angefragt, ob er wünscht, dass über den Widerspruch durch den Widerspruchsausschuss entschieden wird (mit Fristsetzung 3 Wochen). Antwortet der Vers. auf dieses Schreiben NICHT, erfolgt keine Vorlage mehr an den Widerspruchsausschuss.
REHA-Antrag Ambulantam 10.01.2008 | 09:05
Zunächst herzlichen Dank an alle Beteiligten. Ich habe gestern noch mit der DRV gesprochen. Meine Einlassung liegt beim medizinischen Dienst. Und der entscheidet mit den Optionen: * Ablehnung * weiteres Gutachten einholen * go Ich werde das abwarten. Danke nochmals
REHA-Antrag Ambulantam 21.01.2008 | 08:32
An Rosanna sowie den mithelfenden Experten: * es hat geklappt * nochmals Danke für die Tips
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026