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Experten-Antwort

Reha Antrag Blatt G130

von Marion12.01.2013 | 17:00
6056 Ansichten
15 Antworten

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Ich habe zusammen mit meinem Antrag für die Reha das Blatt G130 bekommen, in dem ich u.a. meine Schul- und Berufsausbildung angeben soll. Ich habe vor 42 Jahren mit Hauptschulabschluss meine Ausbildung zur Industriekauffrau begonnen, die ich abgeschlossen habe und war seitdem ununterbrochen in meinem Beruf als kaufm. Angestellte tätig (also früher BfA-Versicherte). Was bewirken meine Angaben in dem Antrag nun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt haben, stimme ich der Antwort von "Nix" zu. Um zu prüfen, welche Möglichkeiten für Sie bestehen, ist es erforderlich, die Vorbildung / beruflichen Werdegang zu kennen.

Sollten Sie jedoch eine medizinische Reha beantragen wollen - manchmal wird der G130 im Antragspaket mit übersandt - brauchen Sie dieses Formular nicht auszufüllen; die Angaben sind dann nicht nötig.

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14 Antworten

KSCam 12.01.2013 | 17:06
Die Angaben bewirken, dass man weiß was für Tätigkeiten Sie im bisherigen Leben ausgeführt haben.....
Marionam 12.01.2013 | 17:23
dafür muss man aber doch nicht wissen, ob ich Haupt- oder Realschulabschluss oder Abitur habe.
???am 12.01.2013 | 17:43
Das Formular G130 ist meines Wissens der Ergänzungsfragebogen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Es geht darum, bereits im Vorfeld alle für eine evtl. Umschulung/Fortbildung ... notwendigen Daten zu sammeln. Da Sie wohl bereits über 50 sind, wird eine Umschulung für Sie weniger in Betracht kommen und die Angabe Ihres Schulabschluss ist nicht so wichtig. Bitte bedenken Sie aber, dass es nicht möglich ist, für jeden Antragsteller die Formulare maßzuschneidern.
Lehrlingam 12.01.2013 | 18:01
" Ich habe vor 42 Jahren mit Hauptschulabschluss meine Ausbildung zur Industriekauffrau " Was damals noch alles möglich war. Heute bekommt niemand mehr mit nur einem Hauptschulschluss einen Ausbildungsplatz als Industriekaufmann/frau. Da ist Abitur Bedingung. Wahnsinn eigentlich wenn man sich das mal genau überlegt. Wollt ich einfach nur mal anmerken.
Marionam 12.01.2013 | 18:12
Zitat von Lehrling anzeigen
Ja eben, und ich habe mir gerade vorgestellt, dass ich dann in eine Reha komme mit lauter "heutigen" Hauptschulabsolventen. Ich bin sicher nicht arrogant, aber ich glaube, das wünsche ich mir einfach nicht. Ich fänds# "gemischt" besser.
Nixam 13.01.2013 | 18:18
Sie haben einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Die von Ihnen im Vordruck G130 gemachten Angaben sind eine Hilfe für den Ärztlichen Dienst der DRV bzw. für den Fachberater für Rehabilitation, bei der Bearbeitung Ihres Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Aus diesen Angaben kann er erkennen: Mit wem habe ich es von der Qualifikation von den Fähigkeiten und von der Berufserfahrung her zu tun? Kann ich diese Person für einen handwerklichen Beruf einsetzen oder ist sie tatsächlich nur für Bürotätigkeit einsetzbar.....etc. etc.... Mehr sagen diese Angaben nicht aus. Viele Grüsse Nix
=//=am 14.01.2013 | 10:50
Zitat von ... anzeigen
Da Sie wohl bereits über 50 sind, wird eine Umschulung für Sie weniger in Betracht kommen
Wo bitte haben Sie das denn her????
Man sollte halt rechnen können: Schulabschluss mit 14/15 + 42 Jahre = ???? Na? 56/57 Jahre! Also über 50.
...am 14.01.2013 | 11:23
Wo bitte haben Sie das denn her????
Man sollte halt rechnen können: Schulabschluss mit 14/15 + 42 Jahre = ???? Na? 56/57 Jahre! Also über 50.
Ich meine ja auch, warum deshalb keine Umschulung mehr in Betracht kommt... Diese pauschale Betrachtungsweise gibt es nicht!!! Also tätigen Sie bitte nicht diese allgemeinen Aussagen. Dies ist vor allem für den Bereich Reha völlig unsinnig!
???am 14.01.2013 | 16:15
Wie Sie richtig zitiert haben, habe ich "weniger" geschrieben. Damit lässt meine Formulierung grundsätzlich auch eine Umschulung für über 50jährige zu.
...am 15.01.2013 | 10:35
Zitat von ... anzeigen
Da Sie wohl bereits über 50 sind, wird eine Umschulung für Sie weniger in Betracht kommen
Wo bitte haben Sie das denn her????
Man sollte halt rechnen können: Schulabschluss mit 14/15 + 42 Jahre = ???? Na? 56/57 Jahre! Also über 50.
Ich meine ja auch, warum deshalb keine Umschulung mehr in Betracht kommt... Diese pauschale Betrachtungsweise gibt es nicht!!! Also tätigen Sie bitte nicht diese allgemeinen Aussagen. Dies ist vor allem für den Bereich Reha völlig unsinnig!
Diese pauschale Betrachtungsweise gibt es (intern !) sehr wohl. Lassen wir doch mal den gesunden Menschenverstand ein bißchen ins Spiel kommen : Es wird eine Weiterbildung/Umschulung beantragt, Alter der Person Mitte/Ende 50. Gut, diese Umschulung dauert 2 Jahre (die Zeit von Beantragung bis tatsächlichem Beginn lasse ich mal außen vor, da können gut und gerne auch noch etlioche Monate hinzukommen). So, dann hat der Versicherte also mit Ende 50 seine Umschulung beendet und steht dem Arbeitsmarkt top ausgebildet zur verfügung. Wir haben also einen gesundheitlich vorbelasteten (sonst hätte es keine Umschulungsmaßnahme gegeben), rentennahen Jahrgang ohne Berufserfahrung im neuen Job. So hart das klingt, aber auf dem heutigen Arbeitsmarkt haben Sie dann leider (fast) keine Chance mehr auf eine Einstellung.
... (2)am 15.01.2013 | 11:21
sehe gerade, wir haben den gleichen "Namen"... Der letzt Beitrag war von mir, nicht vom "..." ;-)
Marionam 15.01.2013 | 14:04
also, um die Wogen mal zu glätten: ja, ich bin knapp 57 Jahre alt und nein, ich will keine Umschulung beantragen sondern eine "Kur". Daher kam es mir komisch vor, in diesem Zusammenhang meine Schul- und Berufsausbildung von vor 40 Jahren angeben zu müssen.
... (2)am 15.01.2013 | 16:10
Na dann brauchen Sie natürlich keine Angaben zu Ihrem berufl./schulischen Werdegang machen ;-) Für eine "Kur" müßen sie lediglich das Formular G110 ausfüllen, das Formular G130 ist nicht erforderlich.
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