Hallo martin,
mit der Rehafähigkeitsbescheinigung soll abgesichert werden, dass Sie auch tatsächlich gesundheitlich in der Lage sind, die Reha anzutreten/durchzuführen. Die Bescheinigung ist regelmäßig durch den behandelnden Arzt auszustellen. Sollten Sie die angeforderte Bescheinigung nicht ausgestellt bekommen, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich direkt mit der Rehasachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung zu setzen, um hier den Einzelfall zu klären.