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Reha -Antrag einer Bescheinigung über Belastbarkeit und Reisefähigkeit

von martin19.04.2010 | 22:58
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4 Antworten

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Ich habe eine Anforderung der obig aufgeführten Bescheinigung seitens der BfA zugefaxt bekommen. Die Reha ist bewilligt und auch eine Einrichtung ist soweit informiert, das ich ab 26.4.10 eine 16wöchige Therapie antreten kann. Nun will die Tagesklinik diese Bescheinigung nicht ausfüllen, obwohl diese der behandelnde Arzt/Klinik ist. Dieser verweist auch die Klinik, wo ich eine Darm-OP im Dezember hatte. Diese wiederum füllt diese bescheinigung nicht aus, weil ich Ende Januar entlassen wurde und seitdem in der Tagesklinik zur nachbehandlung mich befinde. Nun reise ich nicht selber mit dem öffentl. Verkehrsmittel an sondern werde von meiner Ehefrau und einer Begleitperson mit dem PKW zum Therapieort gebracht. Ist ein Antritt ohne diese Bescheinigung auch möglich?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo martin,

mit der Rehafähigkeitsbescheinigung soll abgesichert werden, dass Sie auch tatsächlich gesundheitlich in der Lage sind, die Reha anzutreten/durchzuführen. Die Bescheinigung ist regelmäßig durch den behandelnden Arzt auszustellen. Sollten Sie die angeforderte Bescheinigung nicht ausgestellt bekommen, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich direkt mit der Rehasachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung zu setzen, um hier den Einzelfall zu klären.

3 Antworten

Nixam 20.04.2010 | 06:41
Alles können wir hier im Forum auch nicht klären. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung und klären Sie diese Frage in einem kurzen Telefongespräch. Notfalls suchen Sie bitte Ihren Hausarzt auf und lassen Sie diese Bescheinigung - Rehafähigkeit - von ihm ausfüllen. Viele Grüsse Nix
Kein Problemam 20.04.2010 | 07:44
Solche Formulare dienen nur der Absicherung gegen hypothetische Regreßforderungen. Letztendlich entscheiden Sie, ob Sie gefahren werden können. Wenn Sie sagen, daß Sie gefahren werden können, fahren Sie. Die Rehafähigkeit kann ja wohl der Arzt in der Klinik am Besten beurteilen. Wenn Sie nicht reisen können, brauchen Sie eine ärztliche Bescheinigung, denn ansonsten kann man Ihnen per § 62 SGB I eine Verletzung Ihrer Mitwirkungspflichten vorwerfen. Wenn der Arzt Sie in der Reha-Klinik abweist, ist das nicht mehr Ihr Problem. Letztendlich zeigt sich wieder einmal, wieviel unnütze Formulare nicht ausgelastete Behördenmitarbeiter so produzieren können.
Amriam 20.04.2010 | 10:49
Versuchen Sie doch einfach, ob ihr Hausarzt die Bescheinigung ausstellt. Normalerweise wird es dies tun. Aber wie hier schon gesagt wurde, handelt es sich bei dieser Becheinigung um eine reine Pro-Forma Sache, die auch nicht jeder Patient in der Rehaklinik vorlegt oder besser vorlegen kann , weil er es z.b. vergessen hat diese von seinem Arzt ausfüllen zu lassen. Dafür wird einem dann aber auch nicht der Hals umgedreht, geschweige denn die Rehabehandlung nicht bekommen. Warum natürlich ihre behandelnde Klinik die gleichzeitig ja auch die Rehaklinik sein wird ( was schon etwas ungewöhnlich ist ) , diese Bescheinigung nicht auzsfüllt ist nicht nachvollziehbar. Die wisssen doch am besten ob Sie Rehafähig sind oder nicht...
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