Hallo herbstblumme55,
zunächst einmal kann der Reha-Antrag zum Rentenantrag umgedeutet werden, muss aber nicht so sein. Es kommt hier auf das Ergebnis der Begutachtung durch den medizinischen Dienst bzw. den Umfang der bestehenden Erwerbsfähigkeit bei Ende der Reha an.
Sollte der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet werden, gilt er als Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Diese kann - und wird vermutlich auch - rückwirkend festgestellt werden. Ob und ggf. in welcher Höhe es in diesem Fall noch Abschläge gibt, hängt vom Rentenbeginn ab. Dieser ist abhängig vom Eintritt des Leistungsfalles, dem Antragsdatum und ob die Rente befristet oder unbefristet bewilligt wird.
Berechnet wird der Abschlag, wie Sie schon vermuteten, bis zum 63. Lebensjahr.
Die Erwerbsminderungsrente wird aus allen rentenrechtlichen Zeiten bis zum Eintritt des Leistungsfalles berechnet. Beiträge, die danach liegen, werden bei der nachfolgenden Altersrente berücksichtigt.
Zur Bewilligungsdauer des Reha-Antrags und des Rehabeginns kann ich leider keine Angabe machen, da dies u. a. von der Begutachtung des SMD abhängig ist. Allerdings sollte das Verfahren, da Sie im laufenden Krankengeldbezug stehen, beschleunigt bearbeitet werden.