Guten Morgen,
einer Reha-Aufforderung seitens der KK nach § 51 SGB V ist, um Nachteile bei KG-Bezug zu vermeiden, Folge zu leisten.
Werben Sie um Verständnis bei der KK, denn diese hat Ihnen die Aufforderung gesandt.
Freundliche Grüße
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenPersönlich beantwortet im Expertenforum
Guten Morgen,
einer Reha-Aufforderung seitens der KK nach § 51 SGB V ist, um Nachteile bei KG-Bezug zu vermeiden, Folge zu leisten.
Werben Sie um Verständnis bei der KK, denn diese hat Ihnen die Aufforderung gesandt.
Freundliche Grüße
Jetzt ist hier auch noch ein Pseudow*lfgang unterwegs. Was sind diese, unter anderem Usernamen schreibenden Personen, nur für gestörte Persönlichkeiten. Erschreckend!Was können Sie mir raten?Du hast doch deine ganze Fragestellung schon im eigentlich richtigen Forum durchgekaut und so wie ich das beurteilen kann dort super Antworten bekommen. Hier bist du mit dieser Fragestellung mehr oder weniger falsch. Findest du nicht das es ein Schlag ins Gesicht derer ist, welche dir schon versuchen so gut zu helfen. Anstatt darauf zu vertrauen das du dort gute Antworten bekommst, missachtest du die Ratschläge und Tipps dort und begibst dich ins falsche Forum. Ich hoffe von dort wird hier mitgelesen und man zieht seine Schlüsse daraus.... Gruß w.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.