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Reha-Antrag nur über die Kasse?

von Sunny02.07.2016 | 17:05
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Die Krankenkasse möchte, dass ich einen Reha-Antrag stelle. Wie ist es, wenn die Reha "erfolgreich" vollzogen ist, ich aber weiterhin arbeitsunfähig bin, auch mein Arzt dies so findet. Erhalte ich dann weiter Krankengeld - auch für den Fall, dass die Anerkennung der Erwerbsunfähigkeitsrente durch die BfA (a) noch auf sich warten lässt ? (b) abgelehnt wird ?? Bitte dazu entsprechende Gesetze o. ä. angeben, wo man das nachlesen kann. Danke!

1 Antworten

W*lfgangam 02.07.2016 | 19:29
Hallo Sunny, > Wie ist es, wenn die Reha "erfolgreich" vollzogen ist, ich aber weiterhin arbeitsunfähig bin, auch mein Arzt dies so findet. Sofern Sie sich nach der Reha am nächsten Tag bei Ihrem Arzt vorstellen und der Sie weiterhin au schreibt, läuft auch das KG weiter. Aus dem Reha-Antrag, auch nach 'erfolgloser' Maßnahme, wird nicht grundsätzlich ein EM-Rentenantrag. Die DRV wird Sie darauf hinweisen, dass der Reha-Antrag als EM-Antrag gelten könnte - Sie haben somit einen Dispositionsrecht (kann selbst entscheiden, ob ich Rentenantrag stellen will). Das/Dispositionsrecht ist allerdings eingeschränkt/besteht faktisch nicht, wenn die Krankenkasse die Reha-Maßnahme angeschoben haben. Dann müssen Sie den EM-Antrag stellen, um weiterhin das KG zu erhalten. Und ja, das KG läuft so lange, bis über den EM-Antrag entschieden ist bzw. Sie 'ausgesteuert' worden sind. Und ebenfalls ja, für den Rentenantrag können Sie sich Zeit lassen - eine Rentenantragsstelle wird Sie nicht als Notfall schon gestern mit der Antragsaufnahme beglückt haben wollen ...da kann die Krankenkassen gar nichts machen, wenn der Termin erst in 2 Monaten ist. Gruß w. PS: Gesetze: Fangen Sie im SGB 5 an, arbeiten Sie sich dann durchs SGB 6 durch ...Ihr KG wird schneller ausgelaufen sein ;-)
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