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Experten-Antwort

Reha Antrag zurückziehen bei Krankengeld und Nahtlos ALG

von Malou12.01.2022 | 08:24
499 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, das Thema ist etwas verzwickt und ich versuche es deutlich zu machen. Ich bin seit Juli 20 wegen Depression krank geschrieben. Die KK hat mich zum 2.12.21 aufgefordert einen Reha-Antrag zu stellen, das Krankengeld endet am 18.01.22, einen Antrag auf Nahtlos ALG stelle ich aktuell. Ich habe den Reha-Antrag fristgerecht gestellt. Da ich neben einem 5jährigen Sohn auch eine 7jährige schwerbehinderte und pflegebedürftige Tochter habe, habe ich gemeinsam mit meiner Fachärztin eine Klinik gesucht, die auf unsere gemeinsame Problemlage ausgerichtet ist. Der Plan ist, dass meine Tochter in dieser Klinik eine eigenständige Reha in Begleitung meines Mannes unternimmt und ich ebenfalls dort zum selben Zeitpunkt eine eigenständige Reha in Begleitung unseres Sohnes unternehme. Das ist auch mit der Klinik im Vorfeld so abgesprochen und dort üblich. Das haben wir auch so mit ausführlicher Begründung der RV als Rehaträgerin mitgeteilt. Die Reha für unsere Tochter wurde in der Wunschklinik genehmigt, mir wurde eine andere Klinik zugewiesen. Eine Begründung liegt mir noch nicht vor. Das Schreiben der RV habe ich noch nicht, nur ein Schreiben der mir zugewiesenen Reha-Klink. Ich kann meine Tochter unmöglich ohne meine Betreuung lassen, auch meinem Sohn ist eine Trennung von mir nicht zumutbar, da ich die Hauptbezugsperson bin und mein Mann berufsbedingt eben nicht, da er viel unterwegs ist. Die Rehas ohne meinen Mann nacheinander anzutreten, scheitern aus verschiedenen Gründen: 1. die mir zugewiesene Klinik nimmt keine Kinder mit auf 2. meine Tochter würde 2x die Schule verpassen 3. Ich bin gesundheitlich nicht in der Lage meine Tochter zu begleiten, da bei ihr umfangreiche Schulungen für mich anstünden, die mich derzeit überfordern. Natürlich werde ich gegen meinen Bescheid Widerspruch einlegen. Aber meine Fragen sind folgende, falls der Widerspruch erfolglos ist. Was passiert, wenn ich den Antrag zurücknehme? Muss ich dann seit dem 2.12. gezahltes Krankengeld zurückzahlen? Was ist mit dem dann ggf bereits gezahlten Nahtlos ALG? Gefährde ich einen späteren Reha-Antrag für mich bzw für meine Tochter? Ich hoffe, ich konnte die Problemlage verdeutlichen und danke für Ihre Antworten .

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Malou,

zu den ersten beiden Fragen können wir als nicht zuständiger Sozialversicherungsträger lediglich eine unverbindliche Einschätzung abgeben.

Für eine Rückzahlung des Krankengeldes dürfte es nach Ihrer Sachverhaltsschilderung durchaus Gründe geben. Der Aufforderung zur Reha-Antragstellung sind Sie zwar zunächst nachgekommen. Bei einer Antragsrücknahme üben Sie aber ein Dispositionsrecht aus, das die Krankenkasse mit der Ankündigung der Rechtsfolgen bereits eingeschränkt hat. Ein entsprechendes Vorgehen ohne Rücksprache mit dem Leistungsträger dürfte daher zu Rückforderungen führen.

Ähnliches dürfte für die Mitwirkungspflichten in Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung gelten.

Eine Antragsrücknahme spielt im Übrigen für den Rentenversicherungsträger bei einer späteren, erneuten Antragstellung keine Rolle. Maßgebend ist, ob die Maßnahme erforderlich und erfolgversprechend ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

Tippam 12.01.2022 | 09:36
Bezüglich des Krankengeldes sollten Sie vor Widerspruch und/oder Antragsrücknahme mit Ihrer zuständigen Krankenkasse Rücksprache halten, bezüglich des Arbeitslosengeldes mit der AfA, insbesondere dann, wenn Sie zur Reha-Antragstellung durch KK und/oder AfA aufgefordert wurden. Dann benötigen Sie für Ihr Vorhaben die Zustimmung der jeweiligen Institution. Für beide Leistungen ist die Rentenversicherung aber der falsche Ansprechpartner.
Peter T.am 12.01.2022 | 10:40
Das AA hätte Sie auch zu einem Reha Antrag aufgefordert, da dies für die Nahtlosigkeit notwendig ist. Nur da sie es schon hatten, würde es nicht gefordert. Daher wird auch die Nahtlosigkeit vermutlich nicht weiter gezahlt, da diese nur bis zur Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über die Erwerbsfähigkeit bewilligt wird. Schwieriges Thema, dass soll jetzt auch nicht falsch herüber kommen. Aber vielleicht können ihre Kinder auch allein die Reha machen? Was sagen denn die Ärzte oder Kliniken dazu? Gerade bei Psychischen Erkrankungen besteht oft eine Art "Klammern" auch durch die Angsstörungen. Soll wirklich nur als Gedanken eingehen, auf keinen Fall negativ gemeint...
Malouam 12.01.2022 | 11:40
Danke für Antworten. Tatsächlich geht es nicht, dass die Kinder alleine fahren, meine Tochter ist durch ihre Erkrankung mental auf mich angewiesen. Außerdem soll es in der Reha u.a. um die Bewältugung von Familienstress gehen. Das ist so mit den Fachärzten und der Klinik abgesprochen ubd sehr genau abgewogen. Müsste ich denn wohl mit der KK Rücksprache nehmen, bevor ich Widerspruch einlege? Ich dachte, dass wäre Teil des Antragsverfahrens, wenn das Wunschrecht nicht berücksichtigt wird. Vielen Dank für alle Rückmeldungen.
Janaam 12.01.2022 | 15:33
Ich pflege auch meine behinderte Tochter und war in der Situation. Bei mir hat die DRV nach medizinischer Beratung auch auf getrennte Rehas bestanden. Angesichts dessen, was Reha bei Depression usw. bedeutet, kann ich nur sagen: Glücklicherweise. Und es hat auch gut getan, uns beiden, zu merken, auch auf andere ist Verlass! Jeder kann mal ausfallen.
@ Irgendwie_verstehe_ich_das_nichtam 13.01.2022 | 00:21
3. Ich bin gesundheitlich nicht in der Lage meine Tochter zu begleiten, da bei ihr umfangreiche Schulungen für mich anstünden, die mich derzeit überfordern. [...]
Du willst deine Tochter begleiten, bist aber gar nicht in der Lage? Dann stellt sich deine Frage doch gar nicht. Mit der Begleitung des Vaters ist das Kind doch gut bedient. Vor allem dient das dann auch einmal einer etwas stärkere Bindung zwischen Vater und Kind. Du solltest das auch einmal als Chance sehen, dass das Kind mal eine Möglichkeit hat, sich von dir "abzunabeln". Denn, was du unbewusst machst machst, ist eine Fixierung des Kindes auf dich zu verstärken. Es mag deinen mütterlichen Instinkten widersprechen, aber 1. wirst du nicht auf ewig für dein Kind da sein können, 2. wird dein Kind sich eine gewisse Eigenständigkeit in Bezug auf Bezugspersonen erarbeiten müssen und 3. brauchst auch du einmal eine Runderneuerung. Und sorry, mit Kind in der Reha ist das nur Stress. Am besten dann noch mit Mann und Kind in einem Zimmer... Vor allem ist für dich, wie die Vorredner(innen) ja schon geschrieben haben, die Möglichkeit zum Widerspruch sowieso eingeschränkt. Aklso, mache die Reha. Sie wird dir, nach einer Eingewöhnungphase, sehr gut tun. Einfach mal loslassen...
Jenniam 13.01.2022 | 10:39
Guten Tag Malou, eine psychosomatische Reha ist sehr anstrengend. Du hast sehr viele Termine und brauchst auch Zeit zwischendurch für Dich alleine. Die Krankenkasse würde das Krankengeld zurückfordern und Nahtlosigkeit kannst Du auch vergessen. Habe es erlebt! Lass deinen Mann sich um die Kinder kümmern und nutze Du die Reha für Dich ( dann „ nutzt „Du vielleicht irgendwann wieder der Familie). Wenn Du wieder gesund werden willst, gibt es keinen anderen Weg, auch wenn es schwer fällt! Ich staune über Deinen Psychater; der sollte doch Erfahrungen mit solchen „ Familienkostellationen“ haben. . Meiner propagiert Vater-Kind Kur bei Abwesenheit der Mutter. Ich wünsche Dir alles Gute und pass gut auf die Mutter Deiner Kinder auf
Malouam 13.01.2022 | 18:23
Das sind sicher sehr freundlich gemeinte Antworten, dankeschön. Aber die Klinik ist genau auf unsere Konstellation spezialisiert, darum geht es ja. Es ist eine Fachklinik für chronisch kranke Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern die sich damit auskennen, einen neuen, weniger belastenden Familienalltag zu strukturieren und Eltern, die durch die Krankheit der Kinder psychisch belastet sind, zu helfen. Es geht ja um uns alle. Deshalb macht es auch unbedingt Sinn, dass wir alle dort sind. Mein Mann übernimmt die Schulungen für die Erkrankung unserer Tochter und damit später mehr Verantwortung und ich erhalte Unterstützung bei der Verarbeitung meiner Belastungsstörung und lerne zu delegieren. Und unsere Kinder lernen die neue Situation anzunehmen. Sie sind noch recht klein und eine Trennung wäre für die Krankheitsakzeptanz unserer Tochter nicht gut. Sie würde sich komplett verweigern. Außerdem haben wir ein familiäres Trennungstrauma, das ich hier nicht erläutern möchte, das aber dringend auch zu berücksichtigen ist. Meine Fachärztin hat sich bereits mit den Klinikärzten ausgetauscht, um zu klären, ob es für uns passt. Also die Wahl auf die Klinik und die zeitgleiche Reha ist absolut fundiert gefällt und nicht einfach, weil Mama das so will und klammert. Aber zur formalen Sache: Mittlerweile habe ich bei der DRV jmd erreicht. Ich bekomme eine Zweitschrift des Bescheids, der hier offenbar nicht angekommen ist. In dem steht wohl, dass es nicht möglich wäre, mich in der Klinik aufzunehmen, weil es eine Klinik für Kinder und Jugendliche wäre. Ich habe das zwar alles schon bei Antragsstellung dargelegt, jetzt aber noch mal mit Bitte um Heilstättenänderung eingereicht, inklusive einem Schreiben der Klinik, dass sie mich aufnehmen würden und es ihrem Leistungsspektrum entspricht. Nun bin ich gespannt und hoffe sehr, dass es so klappt.
Janaam 13.01.2022 | 21:08
Sie machen sich etwas vor. Ja, die Klinik passt. War bei mir auch so. Aber, psychisch belastet st etwas völlig anderes, als psychisch krank. Nutzen Sie diese Chance, um wieder gesund zu werden. Bei mir liegt es inzwischen 4 Jahre zurück. Es geht mir psychisch so gut, wie lange nicht mehr. Vorher habe ich es Jahre anders versucht. Ich habe mich nur noch durchs Leben gehangelt. Nutzen Sie diese Chance, für sich und auch für Mann und Kinder.
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