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Experten-Antwort

Reha-Antritt 6-Monatsfrist-rechtlich

von Rebecca Krüger24.10.2016 | 09:11
4216 Ansichten
4 Antworten

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Als Selbständige bin ich von der Krankenversicherung aufgefordert, eine Reha durchzuführen, da sonst das Krankengeld gestrichen wird. Da ich im letzten Jahr einen "aufgestockten" Minijob hatte (80 Euro/Monat), ist nun die Rentenversicherung für das Übergangsgeld zuständig, so dass ich durch den Minijob fast kein Übergangsgeld erhalten werde (trotz hoher laufender Kosten als Selbständige mit Firmenmiete etc.). Meine Frage: der Rentenantrag bei der Rentenversicherung Nord wurde gestellt (Mit Wunschklinik). Welche Zeit habe ich, die Reha anzutreten, da meine finanzielle Situation vollkommen ungeklärt sein wird. Habe ich dann Zeit (6-Monatsfrist), was die Rentenversicherung telefonisch sagte? Ergänzend muss ich sagen, dass ich sogar eine Wiedereingliederung begonnen habe, was lt. Krankenversicherung nichts ändert. Über eine baldige Rückmeldung + gerne auch eine Expertenmeinung wäre ich sehr dankbar.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.10.2016 | 14:46

Sollte Ihre Reha bewilligt werden, gilt die Kostenzusage in aller Regel bis zu 6 Monate. Bei laufender Arbeitsunfähigkeit wird jedoch die Rehaklinik meist einen früheren Aufnahmetermin anbieten. Bei Krankengeldbezug können Sie diesen Termin nur mit Zustimmung Ihrer Krankenkasse und des Rentenversicherungsträgers verschieben.

Sollten Sie bis zum Beginn der Reha Krankengeld beziehen, wird vom bisher zugrunde gelegten Arbeitsentgelt auch für die Berechnung des Übergangsgeldes ausgegangen. Allerdings gibt es davon einige Ausnahmen.

Sobald Sie Bescheid über die Bewilligung einer Reha erhalten, empfehlen wir Ihnen eine Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

3 Antworten

=//= am 24.10.2016 | 10:02
Sofern die Reha bewilligt wird, haben Sie ab der Bescheidserteilung richtigerweise 6 Monate Zeit. ABER da Sie von der KK zur Reha-Antragstellung aufgefordert wurden, wird diese nicht begeistert sein, wenn Sie den Beginn der Maßnahme erst kurz vor Ende der Frist beginnen. Das müssen Sie dann mit der KK klären.
Rebecca Krügeram 24.10.2016 | 11:24
Danke für die Antwort! Das stimmt, was Sie sagen. Aber ohne Geld eine Reha funktioniert auch nicht. Mir wurde jetzt gesagt, dass meine Situation sehr unklar ist.
=//= am 24.10.2016 | 12:57
Jetzt warten Sie doch erst mal ab, wie über den Reha-Antrag entschieden wird und ob Ihnen überhaupt eine Maßnahme bewilligt wird. Das Übergangsgeld wird übrigens nicht aus dem Minijob gezahlt. Ohne die genauen Details zu kennen, sind hier im Forum weitere Antworten schwierig. Es kommt darauf an, ob bis zum Vortag der Reha Krankengeld gezahlt wird, ob freiwillige oder Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden etc. Deshalb wurde Ihnen vermutlich auch gesagt, dass Ihre Situation unklar ist. Bevor über den Reha-Antrag nicht entschieden wurde, wird man Ihnen zum Übergangsgeld wahrscheinlich keine Angaben machen.
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