Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSollte Ihre Reha bewilligt werden, gilt die Kostenzusage in aller Regel bis zu 6 Monate. Bei laufender Arbeitsunfähigkeit wird jedoch die Rehaklinik meist einen früheren Aufnahmetermin anbieten. Bei Krankengeldbezug können Sie diesen Termin nur mit Zustimmung Ihrer Krankenkasse und des Rentenversicherungsträgers verschieben.
Sollten Sie bis zum Beginn der Reha Krankengeld beziehen, wird vom bisher zugrunde gelegten Arbeitsentgelt auch für die Berechnung des Übergangsgeldes ausgegangen. Allerdings gibt es davon einige Ausnahmen.
Sobald Sie Bescheid über die Bewilligung einer Reha erhalten, empfehlen wir Ihnen eine Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
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