Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha-Antritt in Kündigungsfrist

von Patientin 4.007.10.2019 | 13:10
1596 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Expertinnen und Experten, ich weiß leider nicht, ob ich mit meinem Anliegen hier richtig bin, aber einen Versuch ist es wert. In wenigen Monaten werde ich eine bereits bewilligte und terminlich angestimmte Reha antreten. Allerdings möchte ich kurz daraufhin gerne den Arbeitgeber wechseln. Sprich, ich würde die Kündigung gerne so setzen, dass der Reha-Aufenthalt in die Kündigungsfrist fällt (ich also noch bei meinem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt bin). Ich denke, das würde passen, da ich nun zunächst die Bewerbungsphase durchlaufen und einen neuen Job finden muss. Nun meine Frage: Mein Arbeitgeber hat die Reha-Maßnahme bereits bewilligt, bleibt dies im Falle einer Kündigung bestehen oder hat er die Möglichkeit aus der Arbeitnehmerseitigen Kündigung einen Aufhebungsvertrag zu machen, so dass er die Lohnfortzahlung nicht tragen muss? Und falls ja, habe ich in einem solchen Fall Anspruch auf Übergangsgeld?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Patient 4.0,

da es sich bei Ihrer Frage tatsächlich um Arbeitsrecht handelt, sollten Sie diese erst einmal versuchen an entsprechender Stelle zu klären.

In Abhängigkeit davon wird sich dann auch die Frage nach einem möglichen Übergangsgeldanspruch beantworten lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Arbeitsrechtam 07.10.2019 | 13:15
Bei Fragen zum Arbeitsrecht sollten Sie bei einem Anwalt nachfragen.
KSCam 07.10.2019 | 21:45
Also ich würde mein Arbeitsverhältnis erst kündigen wenn ich einen neuen Job gefunden habe. Dann würde sich das angesprochene Problemfeld gar nicht auftun. Ihr derzeitiger Arbeitgeber dürfte nicht sehr erfreut sein, wenn der bisherige Mitarbeiter beispielsweise im Dezember 3 - 4 Woche Reha mit Lohnfortzahlung mitnimmt und gleichzeitig auf Jahresende kündigt; aber das ist letztlich nicht Thema dieses Forums und Ihre ureigene Angelegenheit.
W°lfgangam 07.10.2019 | 23:23
Hallo Patientin 4.0, die Reha hat nicht der AG bewilligt, sondern die Rentenversicherung. Unabhängig von Ihrem jetzigem/künftigem AG ändert sich an dieser Reha nichts - die wird 'durchgezogen', sofern Sie die antreten/nicht absagen + mit dem künftigen AG diese 'Verzögerung' der neuen Arbeitsaufnahme auf Reihe kriegen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026