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Experten-Antwort

Reha-Antrittstermin verschiebbar?

von frage05.11.2017 | 00:43
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Angestellter, privat krankenversichert und leider seit August arbeitsunfähig, da ich an einer Depression/Burn-Out erkrankt bin. Derzeit erhalte ich von meiner privaten Krankenversicherung ein Krankentagegeld. Auf Anraten meines Arztes habe ich eine medizinische Reha bei der DRV beantragt, die nach Ablehnung und Widerspruch auch genehmigt wurde. Leider liegt der mitgeteilte Termin der Klinik nun ungünstig. Zum einen haben wir innerhalb des Rehazeitraums große Probleme für angemessene Betreuung unserer Kinder (4 Jahre und 6 Jahre) zu sorgen, zum anderen scheidet eine mögliche Verlängerung der Reha komplett aus, da diese in die Weihnachtsferien/Schulferien fiele (Kita/Schule geschlossen). Es gibt hier keine Betreuungsmöglichkeiten für unsere Kinder und ich bin fest für die Kinderbetreuung eingeplant. Meine Frau muss in den Weihnachtsferien arbeiten. Frage: Kann die Reha-Maßnahme aufgrund dieser Gründe auf Anfang Januar nach Wiederbeginn der Schule verschoben werden? Das würde es erheblich vereinfachen (da sind auch Großeltern wieder verfügbar, Zeit kann frei geschaufelt werden) und ich starte nicht schon mit Stress, schlechtem Gewissen und der Gewissheit keine Verlängerung antreten zu können, in meine Burnout-Reha. Vielen Dank für die Beantwortung meines Anliegens.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Verschiebung der Rehabilitationsmaßnahme müsste mit der Reha-Einrichtung abgestimmt werden (Belegungsplan) und bedarf dann auch der Zustimmung des Rententrägers. Wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Sachbearbeitung bei der Rentenversicherung. Das wird zielführender sein, als hier im Portal eine Antwort zu suchen.

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2 Antworten

Silviaam 05.11.2017 | 05:14
Hallo Sprechen Sie bezgl. Kinderbetreuung Ihre Krankenkasse auf "Haushaltshilfe" an. Zitat: Wenn im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt oder ein hilfebedürftiges behindertes Kind zu versorgen ist, wird die Hilfe maximal für 26 Wochen gewährt. Darüber hinaus können Familien auch weiterhin eine Haushaltshilfe bekommen, wenn ein Elternteil im Krankenhaus ist oder an einer Rehabilitation teilnimmt und ansonsten keiner die Kinder zu Hause versorgen könnte. Über den neu geregelten gesetzlichen Anspruch hinaus können die Kassen weiterhin freiwillig mehr erbringen. Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kr… Gruß Silvia
der anderenam 05.11.2017 | 07:26
Hallo frage, schildern Sie der DRV einfach den Sachverhalt und bitten um Aufschub bis Januar. Ich vermute, dass das problemlos möglich ist. Haushaltshilfe wäre natürlich auch eine Option, die muss aber vorher beantragt und bewilligt werden. (Von der DRV, Ihre (private) Kasse ist da aussen vor). Je nachdem, wann die bisherige Aufnahme geplant ist, könnte das zusätzlichen Stress bedeuten. Darauf würde ich verzichten. Alles Gute!
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