Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Joy,
während der Reha haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld, sondern auf Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung. Ihr Anspruch auf Krankengeld ruht in diesem Zeitraum.
Sie haben geschrieben, dass Ihr Anspruch auf Krankengeld während der Maßnahme enden würde.
Sollten Sie arbeitsunfähig aus der Reha-maßnahme entlassen werden, melden Sie sich am nächsten Tag sofort bei Ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse muss dann den restlichen Zeitraum für den Bezug des Krankengeldes ausrechnen und Ihnen mitteilen.
Parallel sollten Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit melden.
Sollten Sie arbeitsfähig entlassen werden, haben Sie sich am nächsten Tag bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit zu melden. Erst ab diesem Zeitpunkt sind Sie tatsächlich arbeitslos.
Sie können Sich auch online bei der Agentur für Arbeit melden. Gehen Sie auf die Homepage der Bundesagentur für Arbeit. Dort ist auch eine kostenlose Telefonnummer für allgemeine Fragen genannt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.