Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha& Arbeitslosengeld

von Joy29.11.2020 | 04:07
280 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ich bin seit mitte Juni letzten jahres krank geschrieben. Ich habe eine Ausbildung zur Friseurin gemacht. Zu erst wegen Depressionen habe dann eine sehnerventzündung bekommen und habe seit dem auf dem rechten Auge nur noch 30% sehkraft. Ich bin körperlich und auch psychisch nicht belastbar. Am 1.09.2020 habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben in dem auch steht aus gesundheitlichen Gründen. Mein Krankengeld läuft jetzt demnächst am Zeitpunkt wo ich auf reha bin aus. Steht mir die Reha wirklich zu? (ist schon genehmigt) von der Rentenversicherung Und wie läuft es jetzt weiter mit dem Arbeitslosen geld? Dank corona ist es quasi unmöglich einen ans telefon zu bekommen beim Arbeitsamt und ich weiss wirklich nicht weiter... Muss ich mit einer Sperrung rechnen? Wie verhalte ich mich jetzt richtig?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.11.2020 | 10:48

Hallo User Joy,

während der Reha haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld, sondern auf Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung. Ihr Anspruch auf Krankengeld ruht in diesem Zeitraum.

Sie haben geschrieben, dass Ihr Anspruch auf Krankengeld während der Maßnahme enden würde.

Sollten Sie arbeitsunfähig aus der Reha-maßnahme entlassen werden, melden Sie sich am nächsten Tag sofort bei Ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse muss dann den restlichen Zeitraum für den Bezug des Krankengeldes ausrechnen und Ihnen mitteilen.

Parallel sollten Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit melden.

Sollten Sie arbeitsfähig entlassen werden, haben Sie sich am nächsten Tag bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit zu melden. Erst ab diesem Zeitpunkt sind Sie tatsächlich arbeitslos.

Sie können Sich auch online bei der Agentur für Arbeit melden. Gehen Sie auf die Homepage der Bundesagentur für Arbeit. Dort ist auch eine kostenlose Telefonnummer für allgemeine Fragen genannt.

2 Antworten

AfAam 29.11.2020 | 08:13
Wenn die Reha genehmigt wurde, warum zweifeln Sie das dann an? Eine mehr als ungewöhnliche Frage. Machen Sie erstmal die Reha und warten Sie das Ergebnis ab.
Siehe hieram 30.11.2020 | 12:11
Hallo Joy, bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse, wann genau der Krankengeldanspruch enden würde (nach sechs Wochen Lohnfortzahlung und 72 Wochen Krankengeldbezug = insgesmt 78 Wochen). Auf diese 78 Wochen wird auch der Zeitraum während des Ruhens eines Krankengeldanspruchs wegen z.B. Übergangsgeld angerechnet. D.h., der Anspruch verlängert sich dadurch nicht!! Nehmen Sie außerdem während der Reha den dort verfügbaren Sozialdienst zur Beratung in Anspruch, insbesondere dann, wenn absehbar sein sollte, dass Sie arbeitsunfähig (oder voraussichtlich erwerbsgemindert) entlassen werden. Der kann Ihnen dann direkt auch bei notwendigen Anträgen weiter helfen. Informieren Sie sich parallel z. B. auch hier, unter welchen Umständen Sie Anspruch auf ALGI haben, auch wenn Sie aus der Reha arbeitsunfähig entlassen werden sollten und kein Anspruch auf Krankengeld mehr besteht: https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/artikel/gesundheit/7…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026