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Experten-Antwort

Reha: Arzt weigert sich

von Josef Most26.04.2012 | 10:28
3321 Ansichten
4 Antworten

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Hallo ! ich habe vor ca. 6 Wochen eine Reha bei der DRV beantragt. Ich bekam weitere Formulare geschickt und habe die meinem Hausarzt gegeben. Als ich nichts mehr von dem hörte, fragte ich Wochen später nach, der hat einfach nichts gemacht und meinte ich müßte das dem Facharzt geben. Also bin ich zum Facharzt und der weigert sich nun diesen Arztbericht, für den er schließlich auch bezahlt wird, auszufüllen. Ihm ist das zu wenig Geld das er da bekommt für zu viel Arbeit. Vor ein Paar Jahren brauchte ich schon mal ein Attest, da zeterte er rum: "Wissen Sie was ich für diesen irren Schreibkram bekomme ? Gerade mal 25 Euro !" Kann ich den Facharzt irgendwie zwingen, die Formulare auszufüllen, schließlich bin ich bei dem schon Jahrelang in Behandlung und nur der kennt meine Gesundheitseinschränkung richtig. Es ist dringend, denn vor einigen Tagen habe ich von der DRV ein Schreiben bekommen, daß sie in 14 Tagen wegen fehlender Mitwirkung ablehnen, wenn ich keinen Arzt-Bericht beibringe. Was mache ich jetzt ? Danke ! Josef

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von „-_-„ kann nur zugestimmt werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Lieber „Alltagsbegleiter“,

vielen Dank für den Hinweis. Es ist richtig, dass Ärzte eine Pflicht haben eine entsprechende Auskunft zu erteilen. Dies ergibt sich tatsächlich aus § 100 SGB X. Für den Versicherten ist der einfachere Wege, wenn er die Weigerung des Arztes seinem Rentenversicherungsträger mitteilt und dieser vom Rentenversicherungsträger notfalls an seine Pflichten erinnert wird.

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2 Antworten

-_-am 26.04.2012 | 11:09
Teilen Sie das dem Rentenversicherungsträger schriftlich mit und bitten Sie darum, den Befundbericht bei den behandelnden Ärzten selbst anzufordern. Außerdem würde ich mich an Ihrer Stelle dringend nach einem anderen Arzt umsehen. Was wollen Sie von so einem "Experten" erwarten, dem die $-Zeichen aus den Augen gucken und der für seinen Patienten und dessen Belange kein bisschen Interesse hat.
Alltagsbegleiteram 26.04.2012 | 23:45
Ein Arzt darf sich nicht weigern, einen Befundbericht für die Rentenversicherung zu erstellen. Es herrscht Auskunftspflicht des behandelnden Arztes gegenüber Leistungsträgern (sofern er von Ihnen von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden wurde). Drucken Sie doch das unten verlinkte Dokument aus und legen es ihren Ärzten vor: http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblae…
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