Guten Tag Heiner,
Ihre Fragen sind umfassend.
Es sei trotzdem die Gegenfrage erlaubt:
Haben Sie schon einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim zuständigen Leistungsträger gestellt?
Wenn nicht, sollten Sie das als Erstes tun.
Denn zunächst muss eine grundsätzliche Entscheidung zur Kostenübernahme vorliegen.
In diesem Antrag können Sie gern auch schon Ihre bereits angeführten Wünsche äußern.
Ob und inwieweit Ihren Wünsche gefolgt werden kann, hängt von den Gesamtumständen in Ihrem Einzelfall ab.
Im Falle einer Bewilligung dieses Antrages wird zeitnah der für Sie zuständige Rehaberater Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um mit Ihnen die weitere Vorgehensweise/Maßnahmen konkret zu erarbeiten.
Damit steht Ihnen auch ein kompetenter Ansprechpartner zur Klärung Ihree bereits genannten Fragen zur Seite.