Hallo Moni,
nein, ein Krankenschein wird für die Zeit der Reha grundsätzlich nicht ausgestellt. Einen solchen benötigen Sie auch nicht.
Jedem Bewilligungsbescheid ist aber eine Bescheinigung für den Arbeitgeber nach § 9 Abs. 2 Buchst. a Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) beigefügt. Aus der Bescheinigung geht hervor, dass Ihnen eine medizinische Rehabilitationsleistung für eine Dauer von XX Wochen von der Rentenversicherung bewilligt wurde. Außerdem wird bereits darauf hingewiesen, dass diese Leistung aufgrund des individuellen Rehabilitationsbedarfs verkürzt oder verlängert werden kann.
Sie brauchen Ihren Arbeitgeber dann nur noch über Beginn und Ende der Rehabilitationsleistung informieren.
Zum arbeitsrechtichen Problem der (m. E. unzulässigen) Anrechnung von Urlaub auf die Entgeltfortzahlung kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nichts ausführen. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich ggf. an Ihren Betriebs-/Personalrat, Ihre Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.