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Experten-Antwort

Reha auf Krankenschein

von Moni30.05.2018 | 15:40
370 Ansichten
2 Antworten

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Hallo zusammen, kann man für eine REHA Kur einen Krankeschein bekommen. wegen Lohnfortzahlung bzw wird in meiner Firma 3 Tage Urlaub angeechnet

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Moni,

nein, ein Krankenschein wird für die Zeit der Reha grundsätzlich nicht ausgestellt. Einen solchen benötigen Sie auch nicht.

Jedem Bewilligungsbescheid ist aber eine Bescheinigung für den Arbeitgeber nach § 9 Abs. 2 Buchst. a Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) beigefügt. Aus der Bescheinigung geht hervor, dass Ihnen eine medizinische Rehabilitationsleistung für eine Dauer von XX Wochen von der Rentenversicherung bewilligt wurde. Außerdem wird bereits darauf hingewiesen, dass diese Leistung aufgrund des individuellen Rehabilitationsbedarfs verkürzt oder verlängert werden kann.

Sie brauchen Ihren Arbeitgeber dann nur noch über Beginn und Ende der Rehabilitationsleistung informieren.

Zum arbeitsrechtichen Problem der (m. E. unzulässigen) Anrechnung von Urlaub auf die Entgeltfortzahlung kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nichts ausführen. Zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich ggf. an Ihren Betriebs-/Personalrat, Ihre Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Tarifvertragam 01.06.2018 | 09:25
Bei Vorsorgekuren und Maßnahmen der Rehabilitation (sofern die Maßnahme nicht in unmittelbarem Anschluss - innerhalb von 14 Tagen - an eine Krankenhausbehandlung oder entsprechende ambulante Behandlung medizinisch notwendig ist) werden pro Kurwoche ein Urlaubstag, jedoch höchstens drei Urlaubstage pro Kalenderjahr, angerechnet.
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