Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenBeim Bezug einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung ist die
gesetzliche Rentenversicherung nur dann für eine med. Rehabilitationsleistung
zuständig, wenn die geminderte Erwerbsfähigkeit durch diese Leistung wiederhergestellt
werden kann. Dann würde, wie von "Klemens" beschrieben, die Rente evtl. entzogen
werden. Im Regelfall wurde dies aber bereits vor der Rentenbewilligung geprüft.
Am besten stellen Sie gleich den Antrag über die Krankenkasse. Durch das Sozialgesetzbuch IX ist geregelt, dass der erstangegangene Träger innerhalb 14 Tagen ab
Antrag seine Zuständigkeit prüfen muss und nur in dieser Frist an eine andere Stelle
abgeben darf. Der Antrag darf nur einmal weitergegeben werden.
Sie sollten sich nicht durch die Angst eine Rente zu verlieren, von einer Rehabilitationsmaßnahme abhalten lassen. Das "Risiko", dass die Gesundheit und Erwerbsfähigkeit
wieder hergestellt werden kann, sollten Sie als Chance nutzen.
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