Hallo Bernd,
da Sie bereits vor dem Reha-Antrag Altersrente für langjährig Versicherte beantragt haben, wird Ihr Reha-Antrag vom Rentenversicherungsträger aus diesem Grund abgelehnt werden. Eine Umdeutung des Reha-Antrags in einen Rentenantrag ist in diesem Fall ausgeschlossen. Ihre Krankenkasse hat daher kein Mitspracherecht hinsichtlich des Rentenbeginns Ihrer Altersrente.