Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha beantragen mit unbefristeter teilweisen EMR

von Mila01.08.2015 | 17:38
977 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Zusammen, ich bin 55 Jahre und habe seit 2011 eine unbefristete teilweise EMR. Diese nehme ich nicht in Anspruch, da ich Glück hatte, meinen Arbeitsplatz wechseln zu können und nun über der möglichen Hinzuverdienstgrenze liege. Ich arbeite nur Teilzeit. Die "mögliche" Rente ist für mich sehr wichtig, da sie mir Sicherheit bietet, wenn ich - was schon der Fall war - einfach nicht mehr kann. Nun war ich wieder über Wochen in der Klinik und es sollte jetzt eine Reha beantragt werden. Verschiedene Aussagen haben mich nun stark verunsichert, dass es mögich wäre, auch eine unbefristete EMR entzogen zu bekommen, wenn es "einfach dumm läuft", obwohl sich mein Gesundheitszustand nicht gebessert hat und dieser als chronifiziert dargestellt wird. vielen Dank für eventuelle Antworten, gerne auch von einem Experten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mila,

eine medizinische Rehamaßnahme bei teilweiser EM-Rente kann nur gewährt werden wenn entweder eine Verschlechterung des bereits eingeschränkten Leistungsvermögens droht oder eine Verbesserung des Leidens medizinisch möglich erscheint. Am Ende der Rehamaßnahme steht ein Entlassungsbericht der Klinik, der medizinisch ausgewertet werden muss. Selbstverständlich kann es möglich sein, dass sich Ihr Leiden (erfreulicherweise für Sie) gebessert haben könnte. Dies könnte im Einzelfall auch zur Entziehung der Rente führen, hätte aber auch den für Sie angenehmen Umstand, dass sich Ihre Gesundheit wesentlich gebessert hätte, dies ist auch nicht zu verachten.

Sofern sich der Gesundheitszustand nicht gebessert hat, bleibt Ihnen die Rente erhalten.

Wie schon die anderen Teilnehmer festgestellt haben, ist der Ausgang ungewiss.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

KSCam 01.08.2015 | 19:25
Was diese Frage soll, verstehe ich nicht, was wollen Sie denn hören? Natürlich könnte am Ende einer Reha im Schlussbericht, bzw. nach dessen Auswertung stehen, dass man der Meinung ist, dass Sie auch nicht mehr teilweise erwerbsgemindert sind. Aber das müsste dann wie Sie selbst schreiben"einfach dumm laufen". Und ne Reha soll ja die Erwerbsfähigkeit auch erhalten oder verbessern. Es könnte im schlimmsten Fall so kommen. Da aber keiner - weder der offizielle Experte noch sonst ein Antwortender - das Ergebnis kennt, ist alles offen: jedes andere ergebnis kann auch eintreten..... So gesehen werden Antworten im Forum auf diese Frage Ihnen nicht weiterhelfen.
W*lfgangam 01.08.2015 | 19:29
Hallo Mila, salomonisch 'alles kann, nichts muss' ...rein objektiv gesehen, so mit med. Laienverstand: wenn sich an der eingeschränkten teilweisen Erwerbsminderung nichts geändert/gebessert hat, warum sollte dann diese (ruhende) Rente entzogen werden? Natürlich sind die Gutachterwege unergründlich, und manche - nach Versichertenschilderungen - einfach Arschkittel in weiß ...eine Meinung dazu wird sich hier keiner erlauben, da hilft Ihnen nur der Reha-Antrag weiter und schauen, was hinten bei rauskommt. Sollte es 'dumm' laufen, haben Sie immer noch die Möglichkeit, das mit Rechtsmitteln (Widerspruch/Klage/vorher Akteneinsicht) anzufechten. Und wenn eine Reha Ihnen wirklich hilft ...machen, es kann sonst nur schlechter werden – vielleicht ist der Arbeitsplatz dann weg, weil nichts mehr geht! Gruß w.
Schorscham 01.08.2015 | 20:59
Ihre Ängste sind nicht unbegründet und deshalb werde ich auch keine Reha mehr beantragen, obwohl ich das alle 3 Jahre erfolgreich machen könnte. Die Einschätzungen, ob jemand unter 3 Stunden, mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden oder mindestens 6 Stunden täglich arbeiten kann, sind häufig subjektiv. Deshalb kann es durchaus passieren, dass 3 Ärzte ihre Kreuze an 3 unterschiedlichen Stellen platzieren, weil sie die Einschätzungen ihrer Kollegen nicht teilen. Das KANN passieren, es muss aber nicht passieren. Allerdings sollte man dieses Risiko kennen, bevor man einen Reha-Antrag stellt. MfG
Milaam 04.08.2015 | 14:06
Ich bedanke mich herzlich für die Antworten. Gruß Mila
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026