Hallo Mila,
eine medizinische Rehamaßnahme bei teilweiser EM-Rente kann nur gewährt werden wenn entweder eine Verschlechterung des bereits eingeschränkten Leistungsvermögens droht oder eine Verbesserung des Leidens medizinisch möglich erscheint. Am Ende der Rehamaßnahme steht ein Entlassungsbericht der Klinik, der medizinisch ausgewertet werden muss. Selbstverständlich kann es möglich sein, dass sich Ihr Leiden (erfreulicherweise für Sie) gebessert haben könnte. Dies könnte im Einzelfall auch zur Entziehung der Rente führen, hätte aber auch den für Sie angenehmen Umstand, dass sich Ihre Gesundheit wesentlich gebessert hätte, dies ist auch nicht zu verachten.
Sofern sich der Gesundheitszustand nicht gebessert hat, bleibt Ihnen die Rente erhalten.
Wie schon die anderen Teilnehmer festgestellt haben, ist der Ausgang ungewiss.