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Experten-Antwort

Reha beantragen Punkt 14.2

von Adaya27.12.2020 | 18:13
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3 Antworten

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Hallo Ich bin seit einer Op im Mai AU geschrieben, bei dieser Op hat der Chirurg die Beugesehne des rechten Daumens durchtrennt, dieses aber nicht sofort behoben. Im Gegenteil nach 8 Wochen, als ich mich darüber wunderte das der Daumen sich immer noch nicht bewegen liess verordnete er Ergo! Lange Story kurzgefasst, im Oktober wurde ich erneut operiert um die durchtrennte Sehne wieder zusammen zu fügen. Nebst starken Schmerzen, Schwellungen besteht auch noch eine starke Bewegungseinschränkung. Z.Zt. habe ich 2 mal die Woche Ergotherapie aber um wieder in meinen Beruf (Krankenschwester) arbeiten zu können würde ich nun gerne eine Reha machen um das best mögliche Ergebnis zu erhalten Nun bin ich verwirrt. Im Punkt 14.2 Ist die zum Rehaantrag....Folge eines Unfalls oder durch eine anderen Person. Ob der Chirurg einen Behandlungsfehler begangen hat oder nicht, ist noch nicht geklärt so stellt sich mir die Frage Nein oder Ja ankreuzen? Die Krankenkasse sagt Nein, aber so eine Sehne durchtrennt sich ja mal nicht eben selber Danke schon mal im Vorraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Adaya,

Sie beziehen sich vermutlich auf folgende Frage im Antragsformular G0100 :

„Ist die zum Rehabilitationsantrag führende Minderung oder erhebliche Gefährdung Ihrer Erwerbsfähigkeit ganz oder teilweise Folge eines Unfalls oder durch andere Personen verursacht worden?“

Treffen diese Fragen bei Ihnen zu, kann Ihr Rentenversicherungsträger ggf. Forderungen gegen Dritte geltend machen.

Diese Frage, wie alle übrigen Fragen, sollten Sie mit Ihrem „gesunden Menschenverstand“ beantworten.

Wenn Ihrer Einschätzung nach hier ein „JA“ die zutreffende Antwort ist, geben Sie diese.

Ob und inwieweit dann Forderungen gegenüber Dritten geltende gemacht werden können, prüft Ihr Rentenversicherungsträger.

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2 Antworten

Adayaam 27.12.2020 | 19:12
Zitat von Siehe hier anzeigen
Die Frage ist doch relativ 'einfach' zu beantworten. Da nicht Sie selbst die Sehne durchtrennt haben und es auch nicht Folge eines (welcher Art auch immer...-) Unfalles ist, die Sehne außerdem nicht einfach selbstständig gerissen ist, ist die Antwort "durch eine andere Person". Zusätzlich entbinden Sie das zuständige Krankenhaus von der Schweigepflicht. Damit hätte, sofern Ihnen die Unterlagen nicht bereits selbst vorliegen, die DRV Zugang zu dem damaligen OP-Bericht. Und machen sich über 'Behandlungsfehler' oder ähnliches einfach gar keine Gedanken, jedenfalls nicht soweit es nun Ihre zu beantragende Reha betrifft. Viel Erfolg und alles Gute!
Danke so hatte ich das auch gesehen, mich hatte nur die Aussage der Krankenkasse verwirrt
Siehe hieram 27.12.2020 | 18:51
Die Frage ist doch relativ 'einfach' zu beantworten. Da nicht Sie selbst die Sehne durchtrennt haben und es auch nicht Folge eines (welcher Art auch immer...-) Unfalles ist, die Sehne außerdem nicht einfach selbstständig gerissen ist, ist die Antwort "durch eine andere Person". Zusätzlich entbinden Sie das zuständige Krankenhaus von der Schweigepflicht. Damit hätte, sofern Ihnen die Unterlagen nicht bereits selbst vorliegen, die DRV Zugang zu dem damaligen OP-Bericht. Und machen sich über 'Behandlungsfehler' oder ähnliches einfach gar keine Gedanken, jedenfalls nicht soweit es nun Ihre zu beantragende Reha betrifft. Viel Erfolg und alles Gute!
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