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Experten-Antwort

Reha bei angeblich voller Erwerbsfähigkeit

von Anna 29.06.2021 | 04:01
293 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich versuche es einmal kurz zu machen: Schwere Hüfterkrankung in der Kindheit, nur sitzende Tätigkeiten erlaubt. 2019 schwere Rückenverletzung, dadurch kann ich täglich nicht mehr als 1 Stunde sitzen, lt. Arzt keine Aussicht auf Besserung. AU, Aussteuerung Anfang 2021. ALG I beantragt, gleichzeitig EMR beantragt. BA befand mich sofort als unter 15 Stunden arbeitsfähig und hat mir das Formular "Reha bzw. Rente" gesendet. Von der DRV kam nun eine Rehabewilligung für eine psychosomatische Reha 5 Wochen in 5 Fahrstunden entfernter Rehaklinik mit bevorzugter Aufnahme. Täglich 5-8 Stunden Therapien. Eine Woche später kam die Ablehnung der EMR mit dem Hinweis, ich sei am allgemeinen Arbeitsmarkt voll arbeitsfähig. Nun passt das für mich nicht recht zusammen. Wie kann mir denn eine so lange Reha bewilligt werden während ich angeblich voll erwerbsfähig sein soll? Die Bewilligung einer Reha impliziert doch zumindest eine aktuell anerkannte Gefährdung der Erwerbsfähigkeit oder nicht? Beides geht schließlich nicht gleichzeitig! Ist dies oder Ähnliches schon jemandem passiert?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.06.2021 | 11:50

Hallo Anna,

"Siehe hier" hat Ihnen ja bereits einige Hinweise gegeben.

Da Sie bereits Widerspruch eingelegt haben, wird Ihre Angelegenheit nochmal überprüft.

7 Antworten

Siehe hieram 29.06.2021 | 07:36
Hallo Anna, das geht trotzdem. 'Voll erwerbsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt' heißt zunächst, dass anscheinend die eingereichten Unterlagen nicht ausreichen, um aufgrund dessen eine volle EM-Rente (aus gesundheitlichen Gründen) zu bewilligen. Einen 'Berufsschutz' und somit evtl. Anspruch auf eine Teil-EM-Rente hätten Sie nur, wenn Sie vor 1961 geboren sind und in Ihrem erlernten bzw. zuletzt ausgeübten 'Beruf' nur noch unter 6 h arbeiten können. Eine Reha kann aber auch trotzdem bewilligt werden, um nämlich die gefährdete Erwerbsminderung zu mindern bzw. zu verhindern. Etwas ungewöhnlich dabei ist nur, dass die EM-Rente abgelehnt wurde, ohne dass Ergebnis der Reha abzuwarten. Warum das so gelaufen ist, kann aber hier im Forum nur gemutmaßt werden, bzw. hängt auch davon ab, was genau sie beantragt haben. Reha und EM-Rente getrennt? Dann wären es zwei Abteilungen und die eine weiß nicht, was bei der anderen auf dem Tisch liegt... Wie gesagt, Mutmaßungen. Eine verbindliche Antwort erhalten Sie, wenn Sie direkt bei der zuständigen Sachbearbeitung anrufen und nachfragen (Kontaktdaten finden Sie in dem Bescheid). Die Reha sollten Sie auf jeden Fall wahrnehmen, dass kann Ihnen gut tun, unabhängig davon, was danach dann passiert. Und bezüglich der Ablehnung haben Sie rechtlich zwei Möglichkeiten: Sie legen jetzt schon Widerspruch ein, mit dem Hinweis, dass erst einmal die Reha abgewartet werden soll. Oder Sie lassen es so laufen und beantragen dann nach der Reha die EM-Rente neu (abhängig von den dort festgestellten Befunden, die aber auch nur Empfehlungen sind und nicht endgültig). Entscheiden Sie dies aber erst, wenn Sie mit der Sachbearbeitung gesprochen haben. Und nehmen Sie dann in der Reha-Klinik auf jeden Fall auch die Beratungen des Sozialdienstes dort in Anspruch und lassen sich dort beraten, was es sonst für Sie auch noch für Möglichkeiten (z.B. LTA = Umschulungen etc.) nach der Reha gibt. Die können Ihnen außerdem auch bei der Begründung des Widerspruchs bzw. bei einer Neubeantragung helfen. Alles Gute und viel Erfolg bei der Reha!
santanderam 29.06.2021 | 07:06
Eine REHA dient in erster Linie dazu ihre Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Das wurde offensichtlich erreicht.
Siehe hieram 29.06.2021 | 07:40
Die Reha steht noch bevor. Also war sie bisher weder erfolgreich noch ohne Erfolg. Oder reicht hierfür neuerdings lediglich ein Antrag? Dann würden die ganzen Kliniken aber wohl schnell aufmüpfen ;-)
Anna am 29.06.2021 | 08:42
Eine REHA dient in erster Linie dazu ihre Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Das wurde offensichtlich erreicht.
Die Reha steht noch bevor. Also war sie bisher weder erfolgreich noch ohne Erfolg. Oder reicht hierfür neuerdings lediglich ein Antrag? Dann würden die ganzen Kliniken aber wohl schnell aufmüpfen ;-)
Genau, die war noch nicht :-)
Anna am 29.06.2021 | 08:41
Zitat von Siehe hier anzeigen
Siehe hier schrieb

Hallo Anna,

das geht trotzdem.

'Voll erwerbsfähig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt' heißt zunächst, dass anscheinend die eingereichten Unterlagen nicht ausreichen, um aufgrund dessen eine volle EM-Rente (aus gesundheitlichen Gründen) zu bewilligen. Einen 'Berufsschutz' und somit evtl. Anspruch auf eine Teil-EM-Rente hätten Sie nur, wenn Sie vor 1961 geboren sind und in Ihrem erlernten bzw. zuletzt ausgeübten 'Beruf' nur noch unter 6 h arbeiten können.

Eine Reha kann aber auch trotzdem bewilligt werden, um nämlich die gefährdete Erwerbsminderung zu mindern bzw. zu verhindern.

Etwas ungewöhnlich dabei ist nur, dass die EM-Rente abgelehnt wurde, ohne dass Ergebnis der Reha abzuwarten.

Warum das so gelaufen ist, kann aber hier im Forum nur gemutmaßt werden, bzw. hängt auch davon ab, was genau sie beantragt haben. Reha und EM-Rente getrennt? Dann wären es zwei Abteilungen und die eine weiß nicht, was bei der anderen auf dem Tisch liegt...

Wie gesagt, Mutmaßungen.

Eine verbindliche Antwort erhalten Sie, wenn Sie direkt bei der zuständigen Sachbearbeitung anrufen und nachfragen (Kontaktdaten finden Sie in dem Bescheid).

Die Reha sollten Sie auf jeden Fall wahrnehmen, dass kann Ihnen gut tun, unabhängig davon, was danach dann passiert.

Und bezüglich der Ablehnung haben Sie rechtlich zwei Möglichkeiten: Sie legen jetzt schon Widerspruch ein, mit dem Hinweis, dass erst einmal die Reha abgewartet werden soll. Oder Sie lassen es so laufen und beantragen dann nach der Reha die EM-Rente neu (abhängig von den dort festgestellten Befunden, die aber auch nur Empfehlungen sind und nicht endgültig).

Entscheiden Sie dies aber erst, wenn Sie mit der Sachbearbeitung gesprochen haben.

Und nehmen Sie dann in der Reha-Klinik auf jeden Fall auch die Beratungen des Sozialdienstes dort in Anspruch und lassen sich dort beraten, was es sonst für Sie auch noch für Möglichkeiten (z.B. LTA = Umschulungen etc.) nach der Reha gibt. Die können Ihnen außerdem auch bei der Begründung des Widerspruchs bzw. bei einer Neubeantragung helfen.

Alles Gute und viel Erfolg bei der Reha!

Danke für die Antwort! Das könnte natürlich eine Erklärung sein, das habe ich noch gar nicht bedacht. Ich hatte angenommen, man habe einen SB für seine Person... Ja, ich habe das gesondert beantragt. Ich habe selbstverständlich gegen beides bereits Widerspruch eingelegt. Reha-fähig bin ich nicht.
Siehe hieram 29.06.2021 | 09:06
Zitat von Anna anzeigen
Etwas ungewöhnlich dabei ist nur, dass die EM-Rente abgelehnt wurde, ohne dass Ergebnis der Reha abzuwarten. Warum das so gelaufen ist, kann aber hier im Forum nur gemutmaßt werden, bzw. hängt auch davon ab, was genau sie beantragt haben. Reha und EM-Rente getrennt? Dann wären es zwei Abteilungen und die eine weiß nicht, was bei der anderen auf dem Tisch liegt... Wie gesagt, Mutmaßungen.
Danke für die Antwort! Das könnte natürlich eine Erklärung sein, das habe ich noch gar nicht bedacht. Ich hatte angenommen, man habe einen SB für seine Person... Ja, ich habe das gesondert beantragt. Ich habe selbstverständlich gegen beides bereits Widerspruch eingelegt. Reha-fähig bin ich nicht.
Hallo nochmal, wenn Sie tatsächlich nicht Reha-fähig sind, dann müssen Sie das ärztlich begründen. Das wissen Sie aber vermutlich auch schon? Wenn Sie allerdings sich nur 'nicht Reha-fähig fühlen', dann sollten Sie das nochmal überdenken. Denn die 6-8 h Therapie, die Sie vielleicht nur abschrecken, sind ja nicht pausenlos und immer das Gleiche, sondern verschiedene Therapien auf den Tag verteilt, zwischendurch auch Freiräume, aber natürlich auch Mittagessen. Oder schreckt Sie der weite Anfahrtweg? Ist es eine stationäre Reha oder ambulant (= täglich diese lange Anfahrt)? Wenn Sie es irgendwie 'hinbekommen', die Maßnahme zu absolvieren, hilft Ihnen das übrigens evtl. auch bei dem EM-Rentenantrag, der wird dann nämlich im Anschluss beurteilt. Rufen Sie also zunächst bei der Sachbearbeitung für die Reha an. Klären Sie, ob evtl. eine günstiger gelegene Klinik auch verfügbar ist und nehmen Sie ggfs. den Widerspruch einfach zurück und an der Reha teil. Sagen Sie dort aber vor allem auch, dass ein Antrag auf EM-Rente läuft (läuft noch, weil schon im Widerspruch), dann koordinieren sich die beiden Abteilungen. Und ggfs. erübrigt sich der Widerspruch auch für den EM-Rentenantrag, weil der auf 'Warteposition' gestellt wird. Nur Mut! Die Reha bekommen Sie schon hin! Wenn Ihnen dort irgendwas zu viel wird, haben Sie direkt Ansprechpartner dort und können Anwendungen ändern, sich befreien lassen oder Extratermine erhalten. Jedenfalls erhalten Sie so schnell nicht eine gleichwertige Gelegenheit wieder, rundum betreut zu werden und gleichzeitig Therapien im Umgang mit der Krankheit zu erhalten/zu erlernen und gleichzeitig festzustellen, wie weit Sie tatsächlich noch fit für ein Arbeitsleben sind, auch wenn dies zukünftig dann vielleicht nur noch in Teilzeit möglich ist. Nutzen Sie die Chance. Alles Gute!
Annaam 29.06.2021 | 09:22
Ich habe natürlich ein ärztliches Attest beigefügt. Hier meine Rehaunfähigkeit komplett zu begründen würde wohl zu weit führen. Ich kann allerdings nicht einmal die Anreise bewältigen. Die Rückenverletzung ist derzeit auch noch nicht abschließend operativ versorgt und somit nicht sehr belastbar. Die Reha wäre stationär. Aber trotzdem vielen Dank für den guten Zuspruch :-)
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