Zunächst erhalten Sie, wie normale Arbeitnehmer die 6 Wochen Lohnfortzahlung (auch AloGeld 1) danach Krankengeld oder Übergangsgeld. Krankengegeld oder Übergangsgeld wird nicht auf die Dauer des AloGeld 1 angerechnet. Wenn die AfA Sie nach § 125 SGB III aufgefordert hat die Reha zu machen, sind Sie gebunden. Ob Sie stundenweise oder tageweise von der Reha, wegen Termine, abwesend sein dürfen, erfragen Sie in der Reha-Einrichtung (wahrscheinlich keine Probleme).