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Experten-Antwort

Reha bei Bezug der Erwerbsunfähigkeitsrente

von Elli07.06.2012 | 20:15
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Hallo, ich habe einmal wieder eine Frage: Ein Bekannter von mir ist seit 1995 Erwerbsunfähigkeitsrentner (unbefristet). Nun ist dieser Bekannte schwer an Krebs erkrankt und soll nach 2 Monaten Klinikaufenthalt in eine Reha, um ihm zumindest im häuslichen Umfeld noch ein weiteres Leben zu ermöglichen. Der ursprünglichen Berentung im Jahre 1995 waren ganz andere Krankheiten zugrunde gelegt worden. Gefährdet man jetzt die weitere EU-Berentung, falls jetzt eine Reha durchgeführt wird? Oder ist davon auszugehen, dass Kostenträger der Reha ohnehin die Krankenkasse sein wird, weil sich die Frage einer erneuten Berufstätigkeit nun erst recht nicht mehr stellt? Falls auf die Reha verzichtet wird, muss mit der Einlieferung in ein Pflegeheim wegen fehlender Unselbständigkeit gerechnet werden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elli,

unabhängig davon, wer Kostenträger der Reha ist (auch ich gehe übrigens davon aus, dass dies die Krankenkasse sein wird), kann ich mir unter Berücksichtigung Ihrer Schilderungen nicht vorstellen, dass die bereits gewährte Erwerbsminderungsrente durch die nunmehr angedachte Reha „gefährdet“ wird. Dies würde voraussetzen, dass die Reha nicht nur das Krebsleiden, sondern auch die zur ursprünglichen Erwerbsminderungsrente führenden Leiden in so erheblichen Umfang verbessert, dass eine Erwerbstätigkeit wieder möglich wäre.

Einen Verzicht auf die Reha würde ich daher unter keinen Umständen empfehlen.

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4 Antworten

maxam 07.06.2012 | 20:22
Hallo Elli! Warum es handelt sich doch um eine AHB (Anschlußheilbehandlung) diese wird von der Krankenkasse gewährt! Außerdem wenn sein Zustand schon wegen dieser Krebserkrankung so schlecht ist wer soll da noch an eine Aufnahme einer Berufstätigkeit denken! Ich kann Ihre Bedenken und eben auch die Angst verstehen aber ich sehe keinen Zusammenhang und der lässt sich in solch einen Zustand wohl auch von Niemand herstellen!
Hannesam 08.06.2012 | 08:28
Sollte es sich um eine AHB oder eine Reha handeln welche von der Krankenkasse gezahlt wird, braucht sich ihre Beaknnte gar keine Sorgen zu machen. Das passiert dann hinsichtlich der EM-rente gar nichts, weil die RV gar nicht in den Besitz des Rehaabschlussberichtes gelangt, wenn man das nicht wünscht und allen Beteiligten im Vorfeld strikt untersagt . Sollte jedoch die Reha von der RV bezahlt werden ( was ich in dem konkreten Fall aber nicht glaube - weil für unbefr. Berentete ist die Krankenkasse dann für die Finanzierung der Reha zuständig und nicht mehr die RV ) , ist zumnindest etwas mehr Vorsicht angebracht. Bei jeder reha wird auch immer eine sozial-med. Prognose zur Erwerbsfähigkeit erstellt und selbige k ö n n t e sich dann im schlimmsten Falle für die weitere Berentung nachteilig auswirken - falls dort dann wider Erwerrbsfähjigkeit festgestellt würde. In Anbetracht einer aktuellen und schweren Krebserkrankung halte ich dies aber auch für sehr sehr unwahrscheinlich. Man muss / sollte halt nur wissen , das grundsätzlich bei einer med. Reha immer ein Einfluss bzw. eine Auswirkung auch auf eine unbefr. Rente bestehen könnte, je nachem wie der Abschlussbericht dann ausfällt
Chrisam 08.06.2012 | 10:36
Zitat von Hannes anzeigenausblenden
Die Reha Ihres Bekannten Reha wird voraussichtlich die Krankenkasse zahlen. Er wird in der klinik eine Schweigepflichtsentbindung zur Unterschrift vorgelegt bekommen. Ich habe darin der Übersendung an die Kasse zugestimmt unter der Bedingung, dass mir vorher ein Exemplar zugeschickt wird. Damit wird sich der Arzt auch etwas vorsichtiger ausdrücken in dem Bericht ;), weil Sie sonst reklamieren. Beim Verlängerungsantrag wird man auf jeden Fall nach zwischenzeitlichen Berichten gefragt, da wird er kaum drumherumkommen, ihn auch der DRV zu überlassen. "Vermeidung von Pflegebedürftigkeit" ist immer ein gutes Argument für Genehmigung der Reha.
gast05am 11.06.2012 | 12:27
Oh-oh, Onkologische Reha kann die gesetzl RV erkrkankten Personen selbst dann erbringen, wenn diese bereits eine Rente (Alt.R. oder EMR) erhalten. Auch nichtversicherte Ehe- oder lebenspartner können diese Reha erhalten. Also, i.d.R. auch bei Rentnern: Reha zu Lasten der RV!
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