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Zur Experten-Antwort springenHallo Luci,
Reha-Leistungen der DRV können Sie grds. ablehnen. Man wird Sie nicht verpflichten können diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.
ABER!!!
Ob Sie Ihren Wunsch nach Reha-Leistungen durch die Krankenkasse werden durchsetzen können, halte ich für schwierig. Bei beantragten Reha-Leistungen, egal ob diese zunächst bei der Krankenkasse oder beim Rententräger gestellt werden, gibt es zuständigkeitsabgrenzende Regularien zwischen beiden Trägern. In Ihrem Fall scheint der Rententräger vorrangig zuständig zu sein, daher die Weiterleitung Ihres Antrages an den Rententräger und daher auch die Bewilligung von eben diesem.
Wenn Sie auf diese Reha-Leistung des Rententrägers verzichten, dann heißt das nicht, dass die Krankenkasse zwingend für Sie die gewünschten Leistungen erbringen wird.
Bevor Sie keinerlei Leistungen bekommen, sollten Sie die mögliche Übernahme der Reha durch Ihre Krankenkasse mit eben dieser erörtern. Eine vorschnelle Ablehnung der bewilligten Leistung des Rententräger ist also gut zu überlegen.
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