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Experten-Antwort

Reha bei KK beantragt, DRV hat bewilligt, kann ich ablehnen?

von Luci27.01.2020 | 07:02
95 Ansichten
4 Antworten

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Ich bekomme eine befristete Erwerbsminderungsrente bis 9/22 aufgrund psychosomatische Probleme. Jetzt jedoch bekam ich eine Knieprothese und beantragte eine Reha über die Krankenkasse, was in meinem Falle so üblich ist. Jedoch nun hat die DRV diese bewilligt ( Krankenkasse hat das Ungefragt weitergeleitet) und das möchte ich ablehnen, da meine Arbeitsfähigkeit ja nicht wieder herzustellen ist, nur weil das Knie dann wieder ok ist ( Knieprobleme spielten bei der Erwerbsminderungsrente keine Rolle). Wie wäre nun der Weg, um die Reha nicht von der DRV sondern von der Krankenkasse zu bekommen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.01.2020 | 09:40

Hallo Luci,

Reha-Leistungen der DRV können Sie grds. ablehnen. Man wird Sie nicht verpflichten können diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

ABER!!!

Ob Sie Ihren Wunsch nach Reha-Leistungen durch die Krankenkasse werden durchsetzen können, halte ich für schwierig. Bei beantragten Reha-Leistungen, egal ob diese zunächst bei der Krankenkasse oder beim Rententräger gestellt werden, gibt es zuständigkeitsabgrenzende Regularien zwischen beiden Trägern. In Ihrem Fall scheint der Rententräger vorrangig zuständig zu sein, daher die Weiterleitung Ihres Antrages an den Rententräger und daher auch die Bewilligung von eben diesem.

Wenn Sie auf diese Reha-Leistung des Rententrägers verzichten, dann heißt das nicht, dass die Krankenkasse zwingend für Sie die gewünschten Leistungen erbringen wird.

Bevor Sie keinerlei Leistungen bekommen, sollten Sie die mögliche Übernahme der Reha durch Ihre Krankenkasse mit eben dieser erörtern. Eine vorschnelle Ablehnung der bewilligten Leistung des Rententräger ist also gut zu überlegen.

3 Antworten

Silviaam 27.01.2020 | 08:13
Hallo Luci Wurde tatsächlich eine Reha oder eher doch eine Anschlussheilbehandlung (AHB) nach/aufgrund dieser Knie-OP beantragt? Eine AHB, nach erfolgter Endroprothesen-OP, dient dazu, dass Sie/Ihr kompletter Körper durch diese Maßnahme möglichst Ihre Mobilität erhalten und Sie dabei wieder ein "normales" Gangbild erreichen, um u.a. keine orthopädischen Folgeschäden durch Fehlbelastung zu erleiden. Eine AHB nach Knie-Endoprothese sollte im Vordergrund von daher nicht EMR-überprüfungsrelevant sein. Alles Gute für Ihre OP wünscht Silvia
Siehe hieram 27.01.2020 | 08:42
Handelt es sich denn bei Ihnen um eine volle oder eine teilweise EM-Rente. Oder um eine teilweise EM-Rente, die nur aufgrund der "Arbeitsmarktlage" als volle EM-Rente bezahlt wird? Sofern es sich um eine teilweise Rente handelt oder um eine "Arbeitsmarkt"-Rente, wird es schon richtig sein, dass die DRV für Sie zuständig ist. Und sei es nur, damit sich Ihre bereits vorhandene (Teil)Erwerbsminderung nicht durch diese OP-Nachwirkungen noch verschlimmert. Und auch wenn es eine "normale" volle EM-Rente ist, bedeutet das nicht, dass nicht doch auch die DRV zuständig sein kann. Aus dem gleichen Grund. Ihre EM-Rente ist ja befristet. Die Zuständigkeit wurde ja wohl schon bereits geprüft, die Kosten werden von der DRV übernommen. Also sollte es doch im Interesse Ihrer (Rest)Gesundheit keinen Grund geben, diese Reha (oder ist es vielleicht doch "nur" eine AHB) abzulehnen. Auch bei einer Reha, die durch die KK bewilligt wird, ist es im Übrigen nicht ausgeschlossen, dass der Umfang Ihrer Erwerbsminderung von der DRV überprüft wird.
Luciam 27.01.2020 | 09:12
Es handelt sich um eine AHB Ich bekomme volle befristete Erwerbsminderungsrente , keine Arbeitsmarktrente oder so
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