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Experten-Antwort

Reha bei Skoliose

von skoli16.12.2011 | 12:52
2553 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe gehört, dass die RV bei Kindern mit Skoliose die Kosten für eine med. Reha übernimmt. Nach welcher Rechtsvorschrift? Über die RV der Eltern? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für eine Kinderrehabilitation müssen bestimmte medizinische Gründe (persönliche Voraussetzungen) vorliegen. Außerdem muss ein Elternteil die sogenannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. mindestens sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren vor dem Rehabilitationsantrag) erfüllen.

(§ 31 Absatz 1 Nummer 4 SGB VI)

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3 Antworten

???am 16.12.2011 | 13:00
Sowohl die Krankenkassen als auch die Rentenversicherungen können Kinder-Heilverfahren bezahlen (§ 31 SGB VI bei der DRV). Bei beiden Trägern erfolgt die Antragstellung unter der Versicherungsnummer der Eltern. Voraussetzung ist natürlich ein medizinischer Grund, d.h. die Skoliose muss "schlimm" genug sein.
Krämersam 16.12.2011 | 13:48
Falls ihnen noch nicht bekannt , empfehle ich ihnen zu allen Fragen betreffend der Behandlungsmöglichkeiten, Kliniken und auch der Kostenübermahme rund um das Thema Skoliose folgendes erstklassiges Forum : http://skoliose-info-forum.de/ Für die Behandlung der Skoliose gibt es in ganz Deutschland eigentlich nur 2 Topkliniken und zwar die Asklepios Kliniken in Bad Sobernheim und in Bad Salzungen. Chefarzt in Bad Sobernheim ist Herr Dr. Kay Steffan den ich persönlich kenne und sehr schätze. Er war ja früher in Bad Salzungen tätig und eine gewisse Zeit für beide Kliniken der Chefarzt. In Bad Salzungen ist jetzt H. Dr. D. Großmann der Chef.
skolioam 19.12.2011 | 13:51
Vielen Dank für Ihre Antworten!
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