Für eine Kinderrehabilitation müssen bestimmte medizinische Gründe (persönliche Voraussetzungen) vorliegen. Außerdem muss ein Elternteil die sogenannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. mindestens sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren vor dem Rehabilitationsantrag) erfüllen.
(§ 31 Absatz 1 Nummer 4 SGB VI)