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Experten-Antwort

Reha bei voller EMR

von Stefanie Becker11.06.2018 | 20:02
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5 Antworten

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Guten Abend! Ich habe von 02/ 2017 bis Ende 03/ 2020 eine befristete volle EMR. Aufgrund der Psyche und weiterer gesundheitlichen Belastungen und einer behandlungsbedürftigen Suchtproblematik drängte mein Psychiater zu einer Reha. Derzeit die einzige Chance längerfristig behandelt zu werden. Due Teha wurde von der DRV genehmigt.Mein Arbeitsvertrag ruht derzeit. Was passiert, wenn wie von schon so vielen gehört, ich irgendwie plötzlich arbeitsfähig entlassen werde? Mein Arbeitgeber kam mir ja auch nicht sofort einen Arbeitsplatz anbieten? Habe solche Panik. Ich muss dann ja von irgendwas leben. Wie ist dann das Prozedere? VG S. Becker.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stefanie Becker,

"Schorsch" und "W*lfgang" haben bereits ausführlich zu Ihrer Frage Stellung genommen. Den Ausführungen können wir uns nur voll und ganz anschließen.

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4 Antworten

Schorscham 11.06.2018 | 20:18
Zunächst einmal müsste der sozialmedizinische Dienst der DRV die Einschätzung der Reha-Ärzte akzeptieren, bevor die EM-Rente entzogen wird. Sollte tatsächlich ein Rentenentziehungsverfahren eingeleitet werden, können Sie dagegen Widerspruch einlegen und ggf. klagen. Ein Widerspruch, jedoch nicht eine eventuell folgende Klage, hätte aufschiebende Wirkung. Ihre Rente würde also bis zur Entscheidung weiter gezahlt, müsste allerdings erstattet werden, wenn der Widerspruch erfolglos bleibt. Wird die Rente tatsächlich entzogen, müssten Sie ggf. bei Ihrem Jobcenter vorstellig werden und Arbeitslosengeld_2 beantragen. Sie sollten sich aber nicht schon im Vorfeld verrückt machen, sondern zunächst an Ihre Gesundheit denken. Alles weitere ergibt sich dann ganz automatisch. MfG
W*lfgangam 11.06.2018 | 20:27
Hallo Stefanie Becker, natürlich wäre der 1. Schritt daraufhin, beim AG wieder anzutreten - für einen geeigneten/verfügbaren Arbeitsplatz muss er dann sorgen. Daneben haben Sie die Möglichkeit, über die bei Ihrem AG vorhandene Schwerbehindertenvertretung/oder dem AG selbst, nachzufragen, wie das weitere Procedere ist, was in Richtung Wiedereingliederung geht. 2. Schritt: Ihr Haus-/Facharzt hält Sie nach der Reha weiter für AU, die Bescheinigung legen Sie Ihrem AG vor, und man wird sehen, was dann noch geht - nur keine Panik, die Reha abwarten und was dann gesundheitlich/arbeitsrechtlich geht ...machen Sie sich zunächst Gedanken für die Reha, alles andere liegt danach - auch wenn ich Ihre weiterdenkenden Ängste durchaus verstehe, sie man heute aber nicht auflösen kann. Zum Leben: wenn Sie weiter AU sind, folgt weiter Krankengeld – bis zur 'Aussteuerung', danach noch ALG 1 ...soweit sind Sie noch nicht. Erstmal viel Erfolg für Ihre Reha, anschließend reden wir hier weiter ... Gruß w.
Stefanie Beckeram 12.06.2018 | 09:31
Hallo Schorsch, Hallo Wolfgang, herzlichen Dank für Eure hilfreichen Antworten! Danke, dass Ihr Euch die Zeit genommen habt. Diese Infos haben mir jetzt schon geholfen! LG S.B
VieleFragenam 22.06.2018 | 00:13
Hallo, in einer Situation der befristeten EM Rente hätte ich persönlich lieber einen längerfristigen Aufenthalt in einer Akutklinik gewählt. Mit Einweisung vom behandelnden Arzt umgehend möglich. Dann ist man sogar noch besser behandelbar als in einer Reha und es wird danach keine Leistungseinschätzung erstellt und an die DRV geschickt. Somit hätte man den Kopf viel freier für seine Genesung dort, als den Druck nach der Reha wegen der Leistungseinschätzung. Auf jeden Fall lesen Sie sich diese vor Entlassung aus der Reha dort durch und legen Veto ein, wenn Sie mit dieser nicht konform laufen. Man spricht dann nochmal zusammen mit den Ärzten darüber und manches Mal wird sie korrigiert. Aber wie geschrieben....Akutklinik wäre stressfreier. GUTE GENESUNG DENNOCH!
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