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Reha-Berater

von J.T.K.17.05.2018 | 14:30
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Kann man auch einen Reha-Berater seine Dienste in Anspruch nehmen, wenn man bei der DRV keine Erwerbsminderungsrente bezieht, sondern nur Grundsicherung vom Sozialamt?

3 Antworten

-am 17.05.2018 | 15:33
Hallo J.T.K., ob ein Reha-Berater der Deutschen Rentenversicherung etwas für eine Person tun kann, hängt von mehreren Faktoren ab, die im jeweiligen Einzelfall zu prüfen sind. Sollte die Grundsicherung aufgrund von auf Dauer festgestellter voller Erwerbsminderung gezahlt werden, wären Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beispielsweise ausgeschlossen. Im Zweifelsfall können Sie sich natürlich an die für Sie zuständige Rentenversicherung wenden.
Schadeam 17.05.2018 | 17:32
Wer Grundsicherung erhält ist entweder auf Dauer voll erwerbsgemindert oder bereits im Regelalter. Für beide Personenkreise ist die DRV vom Grundsatz her nicht zuständig. Ob es in einem Einzelfall anders sein könnte, muss in genau diesem Einzelfall geprüft werden - und dazu ist so ein Forum nicht der richtige Ort.
Leserhamsteram 18.05.2018 | 00:47
Da Sie nur Grundsicherung vom Sozialamt beziehen und keinerlei Leistungen von der Deutschen Rentenversicherung, werden Sie auch keine Reha-Maßnahmen von dieser erhalten können, da keine Zuständigkeit seitens der DRV vorliegt. Jedoch ist es möglich, sich von einem Reha-Berater der Agentur für Arbeit beraten zu lassen( Jobcenter nicht zuständig). Auch kann beim Integrationsfachdienst um Hilfe nachgefragt werden. Weiter ist es möglich, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen einer Werkstatt für behinderte Menschen(Wfbm) in Anspruch zu nehmen. Der Antrag für eine solche LTA kann, meines Wissens nach, beim Landschaftsverband oder beim Kommunalen Sozialverband( je nach Bundesland) gestellt werden. Sie können sich auch von Ihrem Sozialamt beraten lassen, was noch zu machen ist, in Ihrer Situation.
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